@touring
So, ich werde mich nicht zu allem äußern, da ich im B2B Recht daheim bin und nicht im Privatrecht.
Aber die Fakten sind ja das du die AGB bei BMW mitunterschreibst weil diese dem Vertrag zu Grund gelegt werden und der Vertrag auf diesen basiert.
Das ist im Privatrecht falsch.
Wenn die AGB Bestandteil des Vertrags sind, sind sie gültig.
Man kann aber nicht einfach auf AGB verweisen. Diese müssten mit unterschrieben werden.
[url='https://www.g20-forum.de/index.php?user/924-touring/']Das eine unangemessene Benachteiligung vorliegt kann ich nicht beurteilen, wenn er das Paket und die Standheizung bezahlt hat bzw. bezahlt und diese nicht vorhanden ist, hast du Recht natürlich. Wenn er diese aber nicht bezahlt, hat er somit auch keinen schwerwiegenden Nachteil.
Klar hat er einen Nachteil. Er hat nicht das bekommen, was er bestellt hat. Und er hat es voll bezahlt.
Deine Bemerkung BMW kann sich nichts vorbehalten ist schlicht falsch. Wenn du dir die AGB´s welche unterzeichnet werden anschaust, wirst du eben jene Klausel finden in welcher dies geregelt ist.
Diese besagt aber auch in Gewisser Auslegung das es keine unzumutbaren Änderungen in Konstruktion, Formänderung etc. sein dürfen. Heißt wie du gesagt hast man bekommt keinen 730d statt einem 760Li.
Aber eine Austattung, die es nie gab welche durch einen Internen Fehler bestellbar war und an der Kommunikation gescheitert ist fällt definitiv nicht hierunter.
Erstens müssten die AGB unterschrieben worden sein. Das bezweifel ich beim Autokauf stark.
Zweitens sagt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) im Paragraf 307:
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
Wenn ich bei BMW ein Auto kaufe und sowohl im Konfigurator, als auch im Kaufvertrag ein Paket drin ist, was einen nachvollziehbaren Preis hat, kann bzw. muss ich davon ausgehen, dass ich das auch bekomme.
Wenn eine Auslieferung ohne das Paket rechtens wäre, könnte ja jedes Geschäft ständig Bestellungen ohne Optionen ausliefern und sich auf Fehler berufen. Der Dumme wäre immer der Kunde. Das ist eine klassische einseitige Benachteiligung.
Wenn BMW einen Fehler macht, ist es deren Problem.
Wenn die den Fehler nicht kommunizieren, ist es ebenfalls deren Problem.
Ich habe den Anwalt vorhin gefragt. Er sagt, dass man sich auf den Standpunkt stellen soll, dass dieses Paket ganz entscheidend zum Autokauf beigetragen hat. Er würde bei BMW nichts einfach so unterschreiben und einen Juristen dazuziehen.
Die Aussichten kann er ohne genaue Kenntnis des Vertrags/der AGB nicht beziffern.