Die Beschädigung meines Eigentums durch Dritte würde ich keinesfalls hinnehmen.
Im vorliegenden Fall würde ich das Gespräch mit dem Geschäftsführer suchen. Normalerweise findet sich eine Lösung. Im rechtlichen Sinne haben Personen für Schäden zu haften, die sie am fremden Eigentum verursachen. Ob es sich dabei um einen Gebrauchsgegenstand handelt ist irrelevant und argumentativ nicht nachvollziehbar.
Die A-Säule sollte nicht sonderlich kostenintensiv sein. Bezüglich des Lenkrads würde ich zuerst die Meinung eines guten Aufbereiters einholen. Im Anschluss kannst du das Autohaus dann erneut zwecks Kostenübernahme kontaktieren.