Beiträge von Jj2024

    ISA mit DSC vergleichen ist schon eine abstrakte Idee :D

    Was genau sollte denn die akustische Warnung zum Verhindern eines Unfalls beitragen?

    Die erlaubte Geschwindigkeit wird trotzdem angezeigt.

    Sollte kein Vergleich sein, lediglich eine Antwort auf das:

    Solange das abschalten per Tastendruck zulässig ist, kann es Dir nicht gegen Dich ausgelegt werden! Anders wäre es, wenn man es nur durch (illegale) Codierung ausschalten liesse. Dann könnte es ggf zum eigenen Nachteil im Falle eines Falles ausgelegt werden.

    Das DSC kann man ja IMHO auch per Tastendruck abschalten. Und wir hatten Unfälle in der Region diesbezüglich. Bin da etwas kritisch deswegen.. :)

    Solange das abschalten per Tastendruck zulässig ist, kann es Dir nicht gegen Dich ausgelegt werden! Anders wäre es, wenn man es nur durch (illegale) Codierung ausschalten liesse. Dann könnte es ggf zum eigenen Nachteil im Falle eines Falles ausgelegt werden.

    Macht schon Sinn allerdings werde ich das Gefühl nicht los, dass es als so eine Art von Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz gewertet kann wenn dabei dann auch noch die Geschwindigkeit übertreten wird… aber bin auch kein Anwalt.


    Parallel zum Thema Deaktivierung des DSC, was ja im Falles eines Unfalles nach Regress schreit, wie auch unter Umständen die Aktivierung eines „Race Modes“ oder die Deaktivierung des 4wd bei BMW M-Modellen.. da gibt es nämlich Fälle.

    Um die Diskussion spannender zu machen: bei den Facelift Modellen oder konkret ab 07/2024 ab wann die ISA ja offiziell bei jedem Fahrzeug AN sein muss.


    Geht da die Ausschaltung per SET Taste weiterhin? Ausserdem hat glaube ich jemand in diesem Forum erwähnt dass solche Infos (Versicherungs relevant) ja auf der seit 07/24 ebenfalls obligatorischen „blackbox“ gespeichert werden? Und dies somit im Fall eines Unfalles negativ wirken könnte?

    Das heißt also so wie vermutet, kann ein M3 von vor sagen wir Ende 23 ab dem 07.07.24 ohne ISTA reincodiert zu bekommen nicht mehr zugelassen werden, wenn er als Lagerneuwagen rumstand ?

    Genau das habe ich gemeint/befürchtet..


    Ich bin zwar Schweizer aber trotzdem mal die Frage: die einzigen Fahrzeuge die bei uns aus 2024 noch so „rumliegen“ sind Werkswagen bzw. Autos der Niederlassungen so genannte Vorführautos. Ich nehme an bei denen gab es bereits eine Zulassung, halt nicht auf eine Privatperson.?

    Anderes Beispiel: in 2018 gab es einen Zeitpunkt, ab dem Benziner mit einem Ottopartikelfilter ausgestattet werden mussten, wenn man sie noch zugelassen bekommen wollten. Daher habe ich damals bewusst entschieden, den M3 F80 so früh zu bestellen, dass ich noch einen ohne OPF bekomme. Der stand dann fast ein halbes Jahr im Hamburger Hafen bis ich ihn Ende 2018 bekommen habe. Solche Dinge wird es aufgrund der rechtlichen Vorgaben immer geben.

    Ja macht Sinn. Ja so wars, hatte damals einen 2018er FL RS3 undzwar den letzten ohne OPF, musste trotzdem ein Formular unterschreiben in dem ich vom Recht ein vor-opf Fahrzeug zu erhalten abtrete.


    Aber zurück zum M. Da ich keinen neuen bestelle und mit Adleraugen mir quasi auswählen kann was ich nehme möchte ich einen möglichst neuen, der die ISA halt noch nicht scharf gestellt hat.

    Mein bewusst bestelltes Vorfacelift wurde Mitte Mai gebaut und hat es dementsprechend drin. Das heißt, täglich bei Fahrtbeginn paar Sekunden die Set-Taste drücken und gut. Nervt zwar, aber daran gewöhnt man sich und ich kann damit leben. Dank Hinweis eines anderen Users habe ich nun einen Shortcut, der mir nun auch zügig erlaubt, die Spurverlassenswarnung zu deaktivieren.

    Das ist ja krass.. was passier eigentlich mit Fahrzeugen die zb 2023 gebaut wurden aber 05.24 zugelassen werden? Die kriegens dann per Softwareupdate scharf gestellt?

    ISA ist im M3 und M4 ab Baustand 03/24 aktiv. Vorherige Baustände bekommen durch ein SW Update die Funktion nicht implementiert

    Sorry ich weiss ist länger her.


    Ich bin kurz vor dem Kauf eines M3/M4 aber am liebsten vorfacelift aus dem Jahr 2023 oder Anfang 2024.

    Wie kann ich den „Baustand“ eines Fahrzeuges ausfindig machen? Im Inserat steht leider jeweils nur 1. Inverkehrssetzung. Ich habe in anderen Foren jeweils auch von angeblichen Fällen gelesen wo Fahrzeuge mit Zulassung aus 2023 die Isa schon scharf hatten?!


    Und ich nehme ab deine Aussage bezieht sich auch auf die „Blackbox“ die zur Isa gehört?


    Und wenns ein Facelift Modell wäre mit 1. Inverkehrssetzung vor dem Juli 24, gibt das ne Chance das die ISA nicht scharf ist? Mein Händler konnte es mir nicht beantworten.

    Ich habe noch nie an meinen Fahrzeugen Teile gewechselt, deswegen entschuldigt die ggf blöde Frage.

    Ich würde gerne an meinem 4er (G23) die LCI Niere sowie M Style Seitenspiegelgehäuse „nachrüsten“

    Ich bin aus der Schweiz und frage mich ob sowas eingetragen werden muss und ob es ne Allgemein Info gibt bei welchen Teilen eine Eintragung notwendig sein könnte?


    Danke für jede Hilfe und beste Grüsse