So könnte er ja auch einfach die 3750 U/min ignorieren und voll ausdrehen lassen. Da ist vermutlich jedes Auto lauter als im Schein angegeben.
Plausibles Argument. Der vermeintliche "Tuner" mit Aftermarket-Anlage versacht Lärmbelästigung, fährt öfters in höheren Drehzahlen, deshalb misst der Polizist dann auch mit höherer Drehzahl, um festzustellen, ob das Fahrzeug darüber hinaus wesentlich lauter wird. Er könnte so von wegen Anfangsverdacht argumentieren und das man als Fahrzeughalter die "Steuerung" manipuliert hätte, sodass es dann eben ab 4.200 sehr viel lauter wird. Also ich finde deine MrBlacky Argumention nachvollziehbar, das würde so keinen Sinn ergeben. Der Polizist muss sich an die Regeln/ Richtlinien halten. Die Polizisten sind ja auch vorsichtigt, Stichwort Dienstaufsichtsbeschwerde.
Falls die das Fahrgeräusch nur in Comfort gemessen haben ist das Gutachten halt hinfällig.. weil da gibt es ja die explizite Vorgabe das alles zu messen ist..
Aber ich verstehe, was du denkst: Du argumentierst, dass man "gleichzeitig" das Standgeräusch, bei jedem Modi, mit erfasst, als zusätzlichen Referenzwert, auch wenn der Referenzwert im Fahrzeugschein für das Standgeräusch der Wert ist, der sich unter normaler Herstellung der Betriebsbereitschaft, also Standard-Modus bei Anlassen, ergibt. Kann also durchaus sein, dass in der Homologation des PKW weitere seitenlang DB-Werte stehen in verschiedenen Mess-Varianten, die wir eben nicht/niemand kennt. Auch möglich, dass ggf. die Aftermarket-Hersteller bei allen Modis das Standgeräusch mit messen/aufführen, meine, das auch mal selbst in einem Gutachten gesehen zu haben. Zurück zur Homologation des Herstellers: Diese Werte stehen dann aber nicht im Fahrzeugschein unter Standgeräusch.
EDIT: Zum ersten Satz, macht ja eigentlich sonst keinen Sinn.. wenn mein Fahrgeräusch um keine Ahnung illusorisch 10db angehoben wird aber mein Standgeräusch nicht, kann das ja gar nicht mehr passen, außer man mogelt im Stand..
Nee, da muss nicht gemogelt werden. Das Standgeräusch ist dann einfach auf eine Referenzgröße bezogen, auf den Modus bei Betriebsstart. Dass das Standgeräusch, laut Fahrzeugschein, bei anderen Fahrprofilen, Rennstrecken-Modus, Track-Modus, Wartungsmodus, Nürburgring Modus abweicht oder bei "höheren Drehzahlen" ist ja plausibel, siehe Anmerkung von MrBlacky .
Genau so ist es, da ich täglich mit der Regulation 51 zutun habe, im Stand werden in allen verfügbaren Modi gemessen.
Würde meiner Argumentation nicht entgegenstehen. Selbst die FZ-Hersteller messen bei Homologation immer den Referenzwert (Standgeräusch) zum Fahrgeräusch mit, in alle Modis, mit Rennstrecken-Zusatzmodus usw...; die Angabe im FZ-Schein bezieht sich aber auf den Wert, der unter normalen Betriebsbedingungen erzielt wird. Sonst wäre die explizite Messung/Kontrollmessung des Standgeräusches vor Ort und auch Kontrollmessung vom TÜV nicht durchführbar, kein TÜV-Prüfer und auch nicht die Polizei kennt das Zusammenwirken sämtlicher Fahrprofile sowie Zusatzadaptionen wie z.B. Track-Modus.