Beiträge von SieDie

    Man darf die laut Vorschrift nicht Wärme behandeln und damit muss er Nix mehr beweisen

    Laut deiner Aussage dürften jetzt alle vom Hersteller erstmalig gepulverten und bei hohen Temperaturen eingebrannten Felgen nicht verkehrssicher sein.

    Das muß erstmal bewiesen werden, ob da überhaupt bei hohen Temperaturen eingebrannt wurde, oder nicht?

    Oder kann da einfach behauptet werden, diese Felge ist zum zweiten Mal gepulvert und damit nicht mehr verkehrssicher?

    Das hält vor keinem Gericht stand, da kannst du sicher sein.

    Damit wären auch alle im Auftrag von Edelweiss zum zweitenmal gepulverten Felgen nicht verkehrssicher, obwohl dort bei Niedrigtemperatur eingebrannt wird.


    Es ist vielleicht jedem anzuraten, der seine Felgen entlacken und neu pulvern läßt, sich bescheinigen zu lassen, daß der Einbrennvorgang bei niedrigen

    Temperaturen passiert ist. (Falls das überhaupt gemacht wurde?)

    Dann kann kein Prüfer mehr mit irgendwelchen unbewiesenen Behauptungen kommen und dir die Abnahme verweigern.


    Zum Lackieren: auch beim erstmaligen oder nachträglichen Lackieren wird eingebrannt, die werden doch nicht an der Luft trocknen lassen.

    Da ist letzendlich genau so die Temperatur entscheidend, ob dann noch gut oder schlecht.


    Wenn man bei der Problematik mal scharf nachdenkt, weiß man am Ende gar nicht mehr, was man von der Vorschrift halten soll.

    Macht das in der Praxis noch Sinn?

    Mal ein Zitat aus dem Netz: In der Vergangenheit kam es bereits des Öfteren zu Fahrzeugstilllegungen, weil vor allem die Prüfer der DEKRA in der Pulverbeschichtung einen Eingriff in die Substanz der Felgensehen. Für die Besitzer ist das besonders ärgerlich: Für sie bedeutet es, die Felgen zwar pulverbeschichten zu dürfen, sie dann aber im Straßenverkehr nicht nutzen zu können.

    So interessant wie diese Meldung ist, so verwirrend ist sie inhaltlich auch. :/

    Wie stellt ein Dekra-Prüfer fest, ob eine Felge verkehrstechnisch falsch oder richtig pulverschichtet ist, und wie stellt er fest, daß das Materialgefüge

    geschädigt ist? Werden da Röntenaufnahmen gemacht?

    Die Meldung liest sich so, als wäre das Pulverbeschichten an sich schon gefährlich, oder ist das im Text nur falsch interpretiert?
    Das Auftragen eines Farbpulvers durch die elektrostatische Aufladung an sich ist nicht problematisch, sondern das anschließende Einbrennen bei

    hohen Temperaturen. Das kann unter Umständen das Materialgefüge schädigen. Und auch das kann der Prüfer der Felge nicht ansehen.

    Oder sieht man einen Unterschied zu einer mit Niedrigtemperatur eingebrannten Edelweiss-Felge? Natürlich nicht.

    Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, wie die Dekra an optisch einwandfreien Felgen eine durch Pulverbeschichtung verursachte Materialschädigung

    nachweisen will. Weiß da jemand mehr?