Man darf die laut Vorschrift nicht Wärme behandeln und damit muss er Nix mehr beweisen
Laut deiner Aussage dürften jetzt alle vom Hersteller erstmalig gepulverten und bei hohen Temperaturen eingebrannten Felgen nicht verkehrssicher sein.
Das muß erstmal bewiesen werden, ob da überhaupt bei hohen Temperaturen eingebrannt wurde, oder nicht?
Oder kann da einfach behauptet werden, diese Felge ist zum zweiten Mal gepulvert und damit nicht mehr verkehrssicher?
Das hält vor keinem Gericht stand, da kannst du sicher sein.
Damit wären auch alle im Auftrag von Edelweiss zum zweitenmal gepulverten Felgen nicht verkehrssicher, obwohl dort bei Niedrigtemperatur eingebrannt wird.
Es ist vielleicht jedem anzuraten, der seine Felgen entlacken und neu pulvern läßt, sich bescheinigen zu lassen, daß der Einbrennvorgang bei niedrigen
Temperaturen passiert ist. (Falls das überhaupt gemacht wurde?)
Dann kann kein Prüfer mehr mit irgendwelchen unbewiesenen Behauptungen kommen und dir die Abnahme verweigern.
Zum Lackieren: auch beim erstmaligen oder nachträglichen Lackieren wird eingebrannt, die werden doch nicht an der Luft trocknen lassen.
Da ist letzendlich genau so die Temperatur entscheidend, ob dann noch gut oder schlecht.
Wenn man bei der Problematik mal scharf nachdenkt, weiß man am Ende gar nicht mehr, was man von der Vorschrift halten soll.
Macht das in der Praxis noch Sinn?