Beiträge von Ruu

    Dann weiß ich immerhin schonmal, dass das Vorgehen vom Vertragshändler an sich nicht verkehrt war. Für die ist es halt auch einfach scheiße gelaufen.


    Dem Entgegen steht natürlich ob du vorab dem Freien Händler wo du das Auto gekauft hast die von dir benannten Mängel zuvor mitgeteilt hast, denn er hat letztendlich ein Anspruch auf Mängelbeseitigung.

    Ich habe es dem Verkäufer vor der Reparatur mitgeteilt mit dem Vermerk, dass es ein Garantiefall sein sollte. Das hat er ohne weiteres abgenickt.

    Ihm passt es natürlich nicht, dass es vorher heißt Garantie, danach aber doch nicht übernommen wird. Es kann ja aber auch nicht sein, dass er sich nun in keiner Verantwortung sieht.


    Handelt es sich überhaupt um ein deutsches Auto, klingt irgendwie nach einem US Import.

    Immerhin da bin ich mir sicher.. Erstbesitz im Leasing war ein großer Mineralölkonzern in Deutschland.

    Das denke ich auch, dass sowas schon möglichst im Detail angeben werden muss.

    Im Kaufvertrag gibt es entweder ein Kreuz für unfallfrei, oder:

    "folgende Beschädigungen/ Nachlackierungen und Unfallschäden lt. Vorbesitzer

    Fahrzeugfront, vorne links linker Fahrezugbereich"

    Mit der Kenntnis eines größeren Unfallschadens ist das mMn sehr schwammig. Nachweise gab es ja keine.

    Für mich ist es auch verständlich, dass BMW den Garantieanspruch unter diesen Vorraussetzungen ablehnt. Allerdings hatte ich vom Vertragshändler die mündliche Zusicherung und habe keinen Auftrag auf eigene Kosten eingewillgt.

    Fraglich ob man es dem Verkäufer rechtlich aufs Auge drücken kann, er hat das Auto im Kaufvertrag (wegen Schaden/Nachlackierungen) nicht als unfallfrei angegeben, weiß aber angeblich trotzdem nichts vom Unfallschaden. Das muss ich mit dem Anwalt klären, ob es hier eine Möglichkeit gibt was rauszufinden und wie man das überhaupt nachweisen kann, ob er es wusste.

    Danke schonmal für die Rückmeldungen.


    Ich habe das Auto bei einem freien Händler gekauft.

    2 Jahre alt, 10t. km, Benziner, Leasingrückläufer. Hat also noch Werksgarantie. Der Händler hat das Auto aus einem Pool bezogen.


    Kurz nach dem Kauf stellte ich ein Geräusch an der Vorderachse fest. Ich war mir nach kurzer Rechere sicher, dass es das Vorderachgetriebe sein muss und dementsprechend ein Garantiefall wäre. Das habe ich dem Verkäufer mitgeteilt und bin daraufhin zur Diagnose zum nächsten BMW Vertragshändler. Unterschrieben habe ich dort den Auftrag, wenn man es so nennt, mit der Symptombeschreibung. Es wurde von Anfang an kommuniziert, dass ich, falls es kein Fall für die Garantie sein sollte, zum Verkäufer muss und ich vorerst keine Reparatur auf eigene Kosten in Auftrag gebe.

    Diagnose war dann auch Vorderachsgetriebe, ich müsse mir keine Gedanken wegen Kosten machen. 3 Wochen später Reparatur Getriebe, anschließend wurde die Lenkspindel noch getauscht, weil da plötzlich was nicht mehr in Ordnung war, auch auf Garantie.

    Es gab dementsprechend nichts weiter was ich unterschreiben musste, außer für den Werkstattwagen. Es gab keinen Kostenvoranschlag, keine Rechnung.


    4 Wochen nach der Reparatur rief mich der Vertragshändler an, der Garantieanspruch wurde abgelehnt.

    Die Begründung ist ein weiteres großes Problem, welches ich nun habe.

    BMW konnte einsehen, dass der Wagen mal auf der Richtbank war (womöglich bei BMW), es aber keine Infos zu einer Reparatur gibt. Es wird angenommen, dass das Auto einen Unfallschaden hatte, und der Getriebeschaden könnte damit in Verbindung stehen.


    Das wusste der Vertragshändler vorher natürlich nicht, ich aber auch nicht, und der Verkäufer angeblich auch nicht. Er hätte nur die Info "Schaden/Nachlackierung" was als kleiner Bagatellschaden geschmückt wurde. Beide Seiten wollen nun keine Kosten übernehmen.


    Ich hoffe, dass ein Gutachten mir verraten kann, was nun überhaupt mit dem Auto passiert ist und wie schlimm das Ausmaß des Unfalls gewesen sein könnte.

    Ich verstehe nicht, warum der Vertagshändler nicht vorher die Daten des Autos an BMW übermittelt hat, dann wäre das alles erspart geblieben und ich hätte das Auto direkt zum Verkäufer gegeben. Der Verkäufer ist übrigens ca. 250km entfernt und hätte das Auto auch bei sich zum BMW Vertragshändler gebracht, deshalb war es unwissend von vornherein nur sinnvoll, dass ich direkt den Weg zu mir vor Ort gehe, wenn der Garantiefall gesichert ist.

    Hallo,


    mich würde mal interessieren, wie die Abwicklung, Prüfung und Reparatur bei Garantiefällen in anderen Werkstätten abläuft.

    Bei mir wurden nach erfolgreicher Diagnose und Zusicherung der Reparatur auf Garantie Teile getauscht. Nach der Reparatur hat BMW den Garantieanspruch abgelehnt.


    Ohne jetzt groß in Details zu gehen.. ist das die standardmäßige Herangehensweise, nicht vorher den Fall bei BMW zur Überprüfung einzureichen? Zwischen Diagnose und Reparatur lagen gut 3 Wochen.

    Die Werkstatt schiebt die Rechnung jetzt natürlich an mich weiter (mehrere t.€)