Moin, mein örtlicher Schrauber hat mich heute darauf aufmerksam gemacht, dass Fremdfelgen eine Typengenehmigung nach e1*2007/46*1947*05 (BMW 316d, 318d, 318i, 320d, 320d xDrive, 320e, 320i, 330d, 330d xDrive, 330e, 330i, 330i xDrive, M340d xDrive, M340i xDrive) haben müssen. Die sind im Zubehör wohl eher selten und auch etwas teurer.
Was bedeutet das bei Felgen, die ich ggf. von ATU beziehen würde, und dabei nicht auf die o. g. Typengenehmigung geachtet wurde?
Was würde es bedeuten, wenn ich passende 5-er BMW Felgen (zugelassene Reifen- und Felgengröße) mit einer anderen BMW-Typengenehmigung montieren würde?
Ist ja alles nicht so einfach
Schöne Grüße Manfred