Beiträge von MIB

    Mir geht es einzig und allein um den Bruttolistenpreis der dann für den Geldwerten Vorteil angesetzt wird.


    Wenn die Zulassung mit 19% in Rechnung gestellt wird soll mir das recht sein - zugelassen wird es durch die Niederlassung selbst.


    Übergabe wurde mir zugesichert, dass es 07/2020 wird.
    Sollte ich zur Sicherheit die Firma nochmal darauf hinweisen, die Fahrzeugübernahme abzulehnen wenn die Übergabe aus welchen Gründen auch immer doch noch diese Woche stattfinden sollte und/oder auf der Rechnung noch xx.06.2020 ausgewiesen wurde?


    Der Mitarbeiter meinte zumindest es gilt das Datum zum "Start des Leasings" was dann ja die Übergabe sein sollte ohne es jetzt genau gewusst zu haben.


    Auf meiner Business Card steht z.B. Produktion 06/2020 und Zulassung ebenfalls 06/2020

    Das stimmt tatsächlich - ich erinnere mich jetzt auch wieder das auch bei mir die Nettoleasingrate maßgebend ist ob eine Zuzahlung notwendig ist oder nicht.


    Bei mir zieht sich die Bestellung inzwischen schon so lange hin, dass inzwischen 2x der Umweltbonus angepasst worden ist.
    Auf keinem einzigen Papier ist dies bisher aufgeführt und die Firma prüft das dann während der Auslieferung - steht es hier nicht drauf wird "nachverhandelt"



    Der BLP für den geldwerten Vorteil sollte also der Großteil der Reduzierung für den MA ausmachen und das ist aufgrund der 0,5% Regelung auch nicht sonderlich viel und macht Netto kaum was aus.


    Ich werde morgen trotzdem mal nachfragen - die sollen das einfach mal durchrechnen.

    Dann sollte es so aussehen


    Vor 07/2020
    BLP 70.000
    Kaufpreis 65.893,75
    Leasingrate bei LF 0,7 = 461,26


    Nach 07/2020
    BLP 70.000
    Kaufpreis 62.310,29
    Leasingrate bei LF 0,7 = 436,17


    Alles was die Leasingrate nach unten treibt ist gut für mich da es meine Zuzahlung mindert.


    Auf welchen Wert basiert eigentlich der BLP des geldwerten Vorteils?
    Wenn sich durch den Herstellerrabatt einer neuer BLP ergibt dann müsste doch dieser als Basis dienen, hat das schon mal jemand bei sich überprüft?


    EDIT
    Stimmt es überhaupt, dass die Leasingrate auf den Kaufpreis bezogen wird? Ich vermute mal schon analog einer Ratenzahlung.
    Ich glaub immer noch das die Niederlassung den BLP aus den Konfigurator (in meinem Beispiel die 70.000) genommen hat weil ich hier dann genau auf einen LF von 0,7 komme (also nicht den neuen BLP oder den Kaufpreis genommen hat den ich in meiner Rechnung hinterlegt habe)

    Einen kleinen Fehler hab ich denke ich noch drin


    Vor 07/2020
    Alter BLP = 70.000,-
    Umweltprämien vor 07/2020 = ???
    Alter Kaufpreis = Alte Berechnungsgrundlage für Leasingrate = 70.000-??? = ???
    LF = 0,????
    Leasingrate = 490,-


    Ich werde am Montag einfach mal anfragen bei der Firma und/oder Niederlassung

    Hatte doch tatsächlich die falsche Seite verlinkt als Quelle
    Meine Quelle war nicht die Bild sondern Firmenauto
    https://www.firmenauto.de/umwe…uro-praemie-10982846.html



    Zitat

    Plug-in Hybride bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells in Deutschland zwischen 40.000 Euro (46.400 Euro inkl. 16 Prozent Mehrwertsteuer) und 65.000 Euro (75.400 Euro inkl. 16 Prozent Mehrwertsteuer) werden mit 3.500 Euro gefördert (darunter fallen Modelle wie Audi Q5, BMW X3, Mercedes E-Klasse und GLC etc.)


    EDIT
    Du müsstest recht haben mit 1.875,-
    https://www.bafa.de/SharedDocs…eltbonus.html?nn=13683754


    Dann korrigiere ich nochmal meine Aussage von oben


    Mit neuen Umweltbonus ergibt sich nun für mich folgende Rechnung
    NLP = 70.000/119*100 = 58.823,53
    Förderung Hersteller = -1.875,-
    Neuer NLP = 56.948,53
    Neuer BLP mit 16% MwSt = 56.948,53/100*116 = 66.060,29
    Förderung Staat = 2*-1.875,-
    Neuer Kaufpreis = Neue Berechnungsgrundlage für Leasingrate = 62.310,29



    Neue Leasingrate mit gleichem LF = 436,17
    Bzw. neue Leasingrate nur für 2020 = 449,30/119*116 = 425,18


    Nochmal EDIT
    Hab die Zahlen nochmal angepasst - Staat ist 2x1875

    Hallo zusammen,


    ich habe vor kurzem erfahren, dass die Berechnung zwischen für die Fahren von Wohnung zu Arbeitsstelle zwischen 2 Varianten unterschieden werden kann.


    Ich sprecche hier nicht von Fahrtenbuch und 1% Methode :D


    Falls man pro Monat maximal 15 Arbeitstage (180 im Jahr) vorzuweisen hat in denen man mit dem Dienstwagen zur Arbeit gefahren ist, dann kann man eine weitere Berechnungsgrundlage ansetzen.


    Ihr müsst dann nicht 0,03% rechnen sondern könnt 0,002%*Anzahl Fahrten verwenden.
    Wenn ihr also im Worst-Case Fall an 7 Tagen pro Monat nicht mit dem Dientwagen zur Arbeit fährt, dann könnt ihr hier ein wenig Geld sparen wenn ihr das umstellen lässt. :thumbup:


    Die Info war zumindest für mich neu und evtl. kann jemand die Info auch gebrauchen
    Zum Nachlesen hier noch ein Link
    https://www.roedl.de/themen/firmenwagen-steuern-sparen