Man darf in der Hinsicht zweierlei nicht verwechseln. Das eine ist die Seite des Herstellers, der aus irgend einem Grund nur eine bestimmte Reifenkombination freigibt. Ein BMW Händler würde somit gegen die Richtlinien des Herstellers verstoßen und bietet daher herstellerkonform an. Daher macht FABA mit dem Satz im Onlineshop aufmerksam.
Und dann gibt es noch die gesetzliche Seite, die klar definiert, dass die Angaben des Herstellers nur einen Empfehlungscharakter haben.
Bei mehrspurigen KFZ sind diese Angaben als Empfehlung zu sehen. Bei einspurigen KFZ (Motorrad) gilt ganz klar die Fabrikatsbindung.
Auf diese Herstellerempfehlungen wird in dem von mir verlinkten Dokument auch Bezug genommen.