Beiträge von Markus<<<G20

    Man darf in der Hinsicht zweierlei nicht verwechseln. Das eine ist die Seite des Herstellers, der aus irgend einem Grund nur eine bestimmte Reifenkombination freigibt. Ein BMW Händler würde somit gegen die Richtlinien des Herstellers verstoßen und bietet daher herstellerkonform an. Daher macht FABA mit dem Satz im Onlineshop aufmerksam.


    Und dann gibt es noch die gesetzliche Seite, die klar definiert, dass die Angaben des Herstellers nur einen Empfehlungscharakter haben.


    Bei mehrspurigen KFZ sind diese Angaben als Empfehlung zu sehen. Bei einspurigen KFZ (Motorrad) gilt ganz klar die Fabrikatsbindung.


    Auf diese Herstellerempfehlungen wird in dem von mir verlinkten Dokument auch Bezug genommen.

    Evtl kann ich da ein wenig Licht in die Materie bringen.


    Bis Geschwindigkeitsindex H und 210 km/h haben die Reifen die volle Tragfähigkeit. Ab größerem Geschwindigkeitsindex ist mit Erreichen der max. zulässigen Geschwindigkeit mit Abstrichen in der Tragfähigkeit zu rechnen. Das bedeutet, bei einer Geschwindigkeit von 240 km/h hat der V Reifen nur noch eine Tragfähigkeit von 91%. Studiert man die Angaben aus dem CoC, stellt man fest, dass BMW bei V Bereifung auf der Hinterachse eine größere Traglast bei der breiteren V Bereifung verlangt, nämlich 99 statt 95. Damit wird wohl der Ausgleich geschaffen, womit echte 240 km/h somit zulässig sind.