Egal ob „durchgebrannte“ Sicherung oder nachträglich eingebaute Klappensteuerung, beides entspricht nicht dem Serienzustand und ist somit eine Manipulation.
Würde auch gegen diese Aussage argumentieren, wie hier im Forum ein weiteres Mitglied genannt hat, dass das "Durchbrennen" einer Sicherung eine Manipulation darstellt. Eine Sicherung ist schließlich dafür da, auch mal auszulösen. Den Grund, warum die Sicherung durchgebrannt ist, wird man nicht plausibel klären können, theoretisch kann es immer auch Material- oder Fertigungsfehler sein.
Jetzt aber: Sollte der Fahrer angehalten werden und die Polizei eine Messung durchführen, müssen die Dezibel erst einmal sicher überschritten werden. Allein das ist doch selbst bei dauer-offener KLappe fraglich, weil z.B. der g20 ggf. die Klappe im Stand und der Messdrehzahl ggf. ohnehin generell geöffnet hat (weiß ich aber nicht). Zweitens müssten die Beamten dann auf den Trichter kommen, dass die Klappe "keine Funktion" mehr hat, also Dauer-Offen ist. Das KANN passieren, muss aber nicht. Wenn es allerdings so kommen würde: Da man dann aber "vor Ort" den Grund nicht klären kann, wird das Fahrzeug stillgelegt. Man will ja herausfinden, ob eine Manipulation vorliegt. Man wird alle Kosten der Stilllegung und TÜV-Gutachten tragen müssen, da das Fahrzeug auch bei durchgebrannter Sicherung hätte so nicht fahren dürfen. Die Strafe, wie hoch auch immer die sonst noch zusätzlich ist, wird man allerdings nicht tragen. Diese Differenz wird aber überschaubar gering sein. Man wird also nur wenig "sparen".
Aber jetzt zur Realität: So laut ist der BMW nicht, einfach die Sicherung ziehen / durchbrennen lassen und so weiterhin ausprobieren, wenn man das so machen möchte.