Bei wissentlichen Veränderungen liegt der Fall anders, da gilt als Allgemeinwissen, dass so was die Garantie oder Gewährleistung aushebeln kann. Reifen aber sind Verschleißteile, da ist ein Wechsel innerhalb der Gewährleistungsfrist keinesfalls ausgeschlossen, ähnlich wie z. B. beim Öl. Und so wie beim Öl die freigegebenen Öle in der BA aufgeführt sind, müsste es dort auch einen für den Kunden leicht auffindbaren Hinweis geben, wenn nur auf freigegebene Reifen gewechselt werden darf.
Beiträge von Toscha42
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Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit fände ich überraschend. Ich vermute eher pragmatische Gründe, würde das System bereits bei 1 km/h aktiviert, so könnte man im Stau kaum noch sinnvoll zum Fahrzeug vor einem aufschließen.
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// Wo genau sehe ich die *-Markierung?
Auf der Flanke, hier z. B.:
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Das ist mathematisch korrekt und für den Käufer egal. Steuerlich betrachtet gibt es dennoch einen signifikanten Unterschied.
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Rabatte werden auf den Nettopreis berechnet und dann kommt darauf die Mehrwertsteuer. Nur falls das von Interesse sein sollte,
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Die Reifenversicherung gibt es implizit in dem Fall, wenn der Reifen bei BMW gekauft wurde und es sich um einen Reifen mit *-Markierung handelt. Die brauchst du in dem Fall nicht abschließen, du hast sie einfach. Ist eine der beiden Bedingungen nicht gegeben, kannst du sie nicht abschließen.
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Ist halt immer recht schwierig auf Ausstattung zu verzichten, die Du tatsächlich in Benutzung hattest.
Ach, das geht ganz einfach. Du bestellst einfach einen Typ, für den die Ausstattung gar nicht erst angeboten wird. Und ziehst dann in ein Land, in dem du sie nicht brauchst.
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Das größte Problem bei der Sitzheizung hinten ist, wenn Freunde oder Elternfreunde erst mal mitbekommen haben, wie geil das ist, wollen sie immer von dir abgeholt werden. Ich weiß, wovon ich da spreche.
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Cool! Von Kohl, vermute ich dann mal.
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Der Folierer in Cádiz wollte dafür 110 €. Die konnte ich mir noch leisten, ich musste ja keine Ambientefunzeln in China kaufen.