Ach Leute,
ich erkläre das kurz.
Ich kann natürlich nicht wissen, wie das bei bmw gemacht wurde, beschreibe aber wie das funktioniert.
Ich lasse mit Absicht die nicht relevanten Punkte weg und schreibe keine Fachbegriffe, damit man es verstehen kann (nicht, dass es ein Besserwisser liest und korrigieren will)
Der Scheinwerfer wird für sich alleine geprüft.
Hier ein kurzes Video, wie die Messung stattfindet:
Wichtig bei der Lichtprüfung ist, dass in den bestimmten Winkeln gemessen wird und die Helligkeit zu dem Winkel passen muss.
Das ist natürlich bei jedem Licht (Standlicht, Abblendlicht, Tagfahrlicht) anders.
Nun zum Ablauf: (alle Zahlen als Phantasiezahlen)
Der Scheinwerfer wird montiert, wie er nachher im Auto verbaut werden soll.
Tagfahrlicht wird angemacht. Nach einer recht langen Warmlaufphase kann man die Messung starten.
Da man das Tagfahrlicht misst, müssen die Winkel nach ECE R87 eingestellt werden und in diesen Winkeln muss eine Mindesthelligkeit erreicht werden
Zum Beispiel 0° Vertikal und 0° Horizontal 400cd. Wird 410 cd gemessen, ist ok.
5° Vertikal und 15° Horizontal. Das heißt der Scheinwerfer wird gekippt und gedreht. Bei dieser Lage vom Scheinwerfer, müssen die 320cd erreicht werden. Ist die Helligkeit an der Stelle ok, gehts weiter.
Usw.
Es sind sehr viele Positionen, die gemessen werden.
Und so bei jeder Funktion, die der Scheinwerfer hat.
Ist die Prüfung nun bestanden, ist der Scheinwerfer zugelassen.
Wenn man die Einbaulage! beachtet, kann man den von mir aus im VW einbauen. Und es ist legal.
Das heißt also, der CSL Scheinwerfer ist im G22 legal am Platz, wenn er richtig befestigt ist.
LG
Alex