Hi Philipp,
Hätten schon lange fertig sein können, haben wir etwas hängen lassen.
Sind aber schon wirklich so gut wie fertig
Lg Alex
Hi Philipp,
Hätten schon lange fertig sein können, haben wir etwas hängen lassen.
Sind aber schon wirklich so gut wie fertig
Lg Alex
schließlich änderst Du ja eben nicht den Scheinwerfer
Doch, genau das passiert.
LED Modul ist ein FESTER Bestandteil vom Scheinwerfer.
Ja, das lässt sich easy herausnehmen.
Ändert aber nichts daran, dass er per Definition zum Scheinwerfer gehört.
Ist so.
Was meinst du was so eine Prüfung kostet.. wenn schon eine simple Fahrgeräuschmessung beim TÜV schnell mal an die 10.000 kostet wird die Prüfung sicher vielmals so teuer sein..
Habe einige Seite zuvor geschrieben.
Mit allem drum und dran alle Messungen (es ist nicht nur Licht, sondern auch EVM) für beide Scheinwerfer in allen Betriebszuständen....
so um die 150 Tausend. Die eigene Arbeit nicht mitberechnet.
Pro Scheinwerfertyp.
Hä, Du änderst doch mit den Elementen letztlich nur die Farbe, der Scheinwerfer als solches ist doch schon geprüft, müsste doch eigentlich die von Dir oben beschriebene Prüfung reichen bzw. in Anlehnung an die CSL Leuchten müsste das doch ein Spaziergang sein...
...oh man, denk ich an Deutschland in der Nacht...
Bei dir alles so easy.
Willst zu mir arbeiten kommen?
Natürlich gibt es die, wäre ja schlimm sonst. Dennoch 'halten sich' solche Firmen eine entsprechend ausgebildete Rechtsabteilung. Spätestens wenn Firmen international tätig werden, müssen die mehr als nur eine Zulassungsvorschrift erfüllen.
Ciao
Toscha
Ich meinte damit, dass man für so eine Zulassung keine potente Rechtsabteilung braucht, um irgendwelche Gesetzlücken zu finden und die durchzusetzen.
Es gibt eine Grundlage dafür:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
18.Lichtquellen für bauartgenehmigungspflichtige lichttechnische Einrichtungen, soweit die Lichtquellen nicht fester Bestandteil der Einrichtungen sind (§ 49a Absatz 6, § 67 Absatz 6 dieser Verordnung, § 22 Absatz 4 und 5 der Straßenverkehrs-Ordnung);
Und die LED "Glühbirne" ist ein "nicht fester Bestandteil der Einrichtung"
Das LED Modul hingegen schon
Tja.
Jetzt die viel spannendere Frage, was würde denn dann von euch kommen, also sollen die Scheinwerfer eine ABE - Teilegutachten oder ähnliches erhalten, oder werden die genauso geprüft wie die von BMW und können dann quasi überall rein ?
Es gibt mindestens 2 Wege die Teile legal zu machen.
Und die sind beide arschteuer. Bringen beide Kopfschmerzen und Papierkrieg.
Osram wird vermutlich aber auch eine entsprechend große Rechtsabteilung haben.
Ciao
Toscha
Nein, außer Geld wird Nichts benötigt.
Es gibt eine gesetzliche Grundlage für eine solche Änderung.
Siehe Osram Nightbreaker LED, diese können für zig Fahrzeuge gekauft und legal betrieben werden.
Ein ähnlicher Fall ist es auch hier mit den Modulen.
Osram wird sicher ganz andere Stückzahlen vertreiben
Osram LED Lichtquellen sind ebenfalls eine ganz andere Situation.
Damit wird der Scheinwerfer (um es nicht Lichttechnische Einrichtung zu nennen) geändert.
Darum gibt es bei den eine Liste der geprüften Fahrzeuge (Scheinwerfer).
Wenn dein Post auf die Diskussion "BMW Scheinwerfer im Polo einbauen" bezieht.
Wenn es um die CSL LED Module geht, dann passt der Vergleich ebenfalls nicht.
Osram hat für die eine Allgemeine Bauartgenehmigung.
Diese kann man nur für Austauschlichtquellen anwenden.
Die LED Modulen haben eine MD Kennung, und sind per Definition keine Austauschbare Lichtquelle.
Überraschung
selbst die ECE für z.B. eine AGA ist ja teils an ewig viel Papierkram gebunden..
Scheinwerfer ist keine AGA.
Das Abblendlicht muss bei jedem Auto die gleichen! Anforderungen erfüllen.
Die AGA ist eine ganz andere Baustelle und passt als Vergleich nicht rein
Das, was oben steht gilt natürlich für Scheinwerfer und ist nicht auf Spoiler und andere technische Einrichtungen übertragbar.
Rein Interessehalber, braucht man da dann echt nichts anderes mehr ? also sprich wie du sagst wenn ich das schaffe und den korrekt befestige und zum laufen bringe könnte ich den auch bei einem Polo verbauen ?
Das ist keine Rechtsberatung, aber wir kennen uns mit Zulassungen etwas aus.
Ich weiß nicht, was dagegen spricht, den kompletten und zugelassenen BMW Scheinwerfer im VW Polo oder im Porsche Cayenne zu betreiben.
Zitat von CJ#22Weil gefühlt braucht man in DE ja für alles irgendwie eine Zulassung.. selbst die ECE für z.B. eine AGA ist ja teils an ewig viel Papierkram gebunden..
Du musst dann vielleicht nachweisen, dass die Einbaulage richtig ist.
Wie? Keine Ahnung
Und wirst höchstwahrscheinlich eine Menge Fragen bei der Verkehrskontrolle haben, weil die Streifenpolizisten sich nicht mit Allem auskennen können.
Ist halt ein Ausnahmezustand
Es gibt das universelle Tagfahrlicht zum Nachrüsten.
Man muss bestimmte Kriterien zur Einbaulage einhalten, dann ist das in jedem Fahrzeug legal.
Wo ist der Unterschied zum Scheinwerfer? Ich sehe keinen.