Beiträge von yimoki

    WR sind ein spezieller Fall aber ich denke es ging dir am Ende um Prinzip, schließlich schenkt einen der Verkäufer auch nix.

    Bei all der Verwirrung, die auf meine Eingangsfrage folgte. Ja, am Ende war es so. Dank der bedachten und kritischen Meinungen hier habe ich mich nicht einfach unterbuttern lassen. Danke euch. :thumbsup:


    Jetzt steht er vor der Tür und lädt genüsslich 16A die Stunde.

    MPerformance Frontziergitter Cerium Grau hat er schon bekommen. Nächste Woche noch die Scheiben folieren und gut ist.

    Darf man den jetzt gratulieren?! Zu einen weiteren G20 Fahrer


    Ja :)  Fulano vielen Dank! Werde bei Gelegenheit ein Bild posten.



    Ich versuche jetzt mal die Sache hier zu Ende zu bringen. Ihr seht mir nach, dass ich nicht eher dazu gekommen bin.



    Nochmals allen Danke, die hier ihre Meinung dazu mitteilen und auch gelesen haben was hier geschrieben wird.



    Na komm der Käufer wollte eben nachträglich noch ein Satz WR dazubekommen und dafür eine rechtliche Grundlage haben.

    Kennt doch jeder von Ver-/Kauf wo jeder versucht noch mehr rauszuholen 😉

    Meine anfängliche Intention, war definitiv nicht die, mir eine rechtliche Grundlage zu erschaffen um dann auf einen Satz Winterreigfen zu bestehen. Ich habe ihn ja schließlich darauf hingewiesen. Deine Antwort mit diesem Post erschliesst sich mir nicht. Da ich eigentlich dachte, dass du mir folgen kannst.


    Was mich letztendlich gestört hat, sind zwei Sachen:


    Das eine, dass der Verkäufer gesagt hat, es gäbe keine Winterräder, sonst würden sie diese immer drin lassen und dazugeben. Der Anruf beim Vorbesitzer ergab, dass es WR gab und diese mit dem abgelaufenen Leasingvertrag zurückgegeben wurden. Hier erwarte ich Ehrlichkeit und auch schlichtweg vertragliche Genauigkeit. Das ist kein Privatverkauf.


    Zweitens, die ADAC Rechtsberatung gibt mir die Auskunft, dass der Verkäufer nicht mir nichts dir nichts, vom Vertrag zurücktreten kann, geschweige denn mich Nachträglich zu zusätzlichen Unterschriften zwingen darf. Was drin steht, steht drin und Nichterfüllung ist Minderwert. So die Auskunft.


    Bei der Abholung des Fahrzeugs kommt es dann zum Erwarteten. Nach dem er mir nach und nach alle Unterlagen zur Unterschrift vorgelegt hat, soll ich auf der Bestellung die Stelle mit den Winterreifen rausstreichen und gegenzeichnen.


    Ich will die Winterreifen nicht erschleichen oder wie auch immer, aber so ganz passt mir das nicht. Wir sind einen Vertrag eingegangen und er erzählt mir was vom Pferd. Als er mir dann in den AGBs zeigen will, dass das ja irgendwo irgendwas stehen würde fällt ihm auf, dass er mir die ja gar nicht mitgeschickt hat. Dazu bitte keine weitere Diskussion.


    Als er dann anfängt die AGB rauszusuchen und die Stelle in der angeblich irgendwas stehen soll, stehe ich auf und gehe zum Verkaufsleiter.


    Ich sage ihm, dass ich gerade beim Kollegen Sitze, dass hier ein Fehler gemacht wurde, ich unter diesen Umständen die WR gar nicht wolle. Das Autohaus aber, anstatt sich zu entschuldigen und mir einen Anhänger in die Hand zu drücken, mir versucht einzureden, dass zwischen uns kein Vertrag vorläge.


    Das Gespräch geht keine 2 Minuten. Der Verkaufsleiter gibt mir Recht holt eigenhändig zwei Anhänger :) (die hab also doch noch bekommen) und entschuldigt sich und erstattet die Fahrtkosten. Ich gehe wieder an den Tisch des Verkaufsberater, der immer noch in den AGBs sucht, und unterschreibe die durchgestrichene Stelle.


    On Top hätte ich dazu noch etwas, aber das würde jetzt wahrscheinlich eine weitere Diskussion auslösen. Die also vielleicht an anderer Stelle :))

    Also den Vorbesitzer habe ich eben erreicht. Der meinte, dass Sie die Winterreifen mitgeleast haben und auch wieder zurückgegeben haben.


    Davon will der Verkäufer jetzt nichts wissen. Meint es sind keine dabei und ob welche dabei waren und wo die hingekommen sind kann er nicht sagen.


    Muss sagen, dass es mich jetzt eigentlich ärgert, dass nach Auskunft des Vorbesitzersdie Winterräder mitretourniert wurden und entgegen der Aussage, dass Winterräder wenn vorhanden immer im Fahrzeug gelassen werden, hier jetzt keine sind.


    Meint ihr der Verkäufer kann mich jetzt heute Nachmittag vor Ort dazu drängen eine neue Bestellung ohne diesen Zusatz in der Sonderausstattung „Alufelgen mit Winterreifen“ zu unterschreiben? Oder gar mir drohen, dass sie andernfalls zurücktreten?

    Am Tag der Auslieferung geht das ja nicht oder? 🧐

    Vielen Dank nochmals an alle an dieser Stelle. Eure Mühen und Engagement waren mir eine große Hilfe.


    Damit wäre wohl die Eingangsfrage geklärt, was der Bestellcode S08RF bedeutet: Auslieferung auf den vereinbarten Felgen mit Winterreifen.

    (Passt soweit, da das Auto im Oktober zugelassenwurde.)




    Warum bei mir jetzt Sommerreifen montiert sind, der Händler hat sie nicht montiert, kann mir nur der Vorbesitzer sagen. Der ist allerdings mit seiner Firma insolvent laut meiner Recherche. Aber er hat bereits eine neue Firma gegründet, die habe ich kontaktiert. Da gibt es tatsächlich eine Zuständige für den Fuhrpark. Fulano Die darf ich morgen anrufen. Dann wird es sich rausstellen, ob noch irgendwo WR eingelagert sind :) Aber Hoffnung mache ich mir da nicht. Die werden die Reifen wahrscheinlich selbst fahren. Werdens sehen.


    Das Fahrzeug ist übrigens kein BMW BaNK Leasingrückläufer, so die Auskunft, weshalb mir der Händler übrigens auch kein Premium Selection Garantie gewährt. Die gibt es wohl nur bei Leasingrückläufer von BMW.


    Danke master_p auch dir für die Argumentationshilfe. Die zieht leider nicht ganz, weil ich ursprünglich ja nicht von einem WR Satz ausging. Der Punkt aber plötzlich in der Bestätigung auftauchte. (Das hat letztendlich nicht der Verkäufer verpeilt, sondern die Buchhaltung, die die Verträge und Bestellungen vorbereitet und dem Verkäufer dann wohl zur Verfügung stellt. ) Ich hoffe jetzt mal, dass der Wagen in erser Linier schön dasteht. Morgen bei der Abholung werde ich es sehen. Ich werde, dann allerdings, wie von dir vorgeschlagen, versuchen mal ein gutes Angebot für hübsche 18er rauszuschlagen.




    :thumbsup:

    Also bei mir stand nirgendswo Winterreifen statt Sommerreifen und ist auch kein ehemaliges Mietfahrzeug.




    Allerdings habe ich jetzt den Verkäufer erreicht und ihn auf den Punkt unter Sonderausstattung angesprochen.


    Er war ziemlich perplex und meinte sofort, dass Sie überhaupt keine gebrauchten Winterräder hätten. Wenn welche reinkommen, würden sie diese immer gleich mitgeben.


    Wenn ich also auf die Winterreifen bestehen würde müssten sie als Autohaus vom Vertrag zurücktreten. Habe mal irgendwo gelesen, dass Autohäuser auch von einem Vertrag zurücktreten können. Weiss also nicht, ob das nur ein Bluff war.


    Er hat dann nochmal in ihrer Halle nachgesehen. FZG steht auf Sommerreifen. Passt jetzt allerdings nicht mehr ganz in meine Theorie... :|


    Da der Verkäufer allerdings über die ganze Verhandlungsdauer wirklich sehr nett war, möchte ich da eigentlich auch kein Fass aufmachen. So ein gutes Gewissen hätte ich dabei auch nicht wirklich.


    Ich habe es dann ihm überlassen, ob sie mir in irgendeiner Form entgegenkommen wollen, oder nicht. Der Vorgesetzte war dann wohl der Meinung, dass ich mit der großen Inspektion, die ich dazu gehandelt habe, die erst im Oktober (kein Premium Selekt Gebrauchtwagen) fällig wäre, schon gut bedient bin. Naja. So gesehen habe ich es nicht ganz bis zum Schlüsselanhänger Nick 1402 geschafft ;( :D

    Bei der Diskussion gehe ich davon aus, dass du den Wagen gekauft hast ohne vorher gesehen zu haben.

    Richtig.


    Werde anrufen und das mit der Bereifung klären.


    Würde auch explizit alle Nachlackierungen und Reparatur festhalten, sonst hast du hinterher mehr böse Überraschungen

    Unfallfrei und, dass es im Rahmen der Aufbereitung zu Nachlackierungen gekommen sein kann, ist in der Bestellung festgehalten. Und das müssten die ja wissen, ob sie im Rahmen der Aufbereitung etwas gemacht haben.


    Weitere Nachlackierungen und Reparaturen hat der Verkäufer am Telefon ausgeschlossen.


    Ich hoffe doch sehr, dass es keine weiteren Überraschungen gibt 8o


    Da ich ihn mit Kurzzeitkennzeichen abhole, dürfte ich im schlimmsten Fall von meinem 14 Tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen und das Auto stehen lassen. Und mit einer weiteren Erfahrung ohne Auto vom Hof gehen.

    Hallo nochmal alle zusammen und :thumbsup: für eure Beiträge.


    Wenn ich das hier alles so zusammenfasse bedeutet dieser Code S08RF Winter Leichtmetallräder, dass das Fahrzeug mit Winterreifen auf den ursprünglich bestellten Alus ausgeliefert wurde. Thanks Ivocel

    Das würde erklären, warum in der VIN Abfrage eben nur der Code, ohne weitere Angaben zu einem eventuel weiteren Satz Alus, aufgeführt ist. Der Leasingnehmer hat dann wahrscheinlich zusätzlich Alus für den Sommer erworben und diese natürlich nicht mitabgegeben. Damit hättest du natürlich auch Recht Fulano dass keiner 20 Zoll Performance abgibt.


    Also bleibt nur noch, dass ich übersehen habe, dass der 330 auf Winterreifen steht und das sogar in der Bestellung drin steht =O

    Der Verkäufer hat natürlich nichts erwähnt. Unterstelle ihm nicht mal böse Absicht. ||

    Danke Fulano, danke CJ


    wie du schon richtig sagst es bedeutet der Wagen wurde inclusive Winterreifen als Neuwagen ausgeliefert. Allerdings muss es nicht bedeuten, dass der Wagen jetzt immer noch die Winterreifen hat.

    Gebe ich dir soweit recht. Nur steht ja in der Bestellbestätigung dieser Code unter Sonderausstattung nun drin.


    Und ja er sollte 8 fach bereift sein 👍🏻

    Also kann ich davon ausgehen, dass er 8-fach bereift sein muss. Steht halt nur nicht drin welche.



    Was würdet ihr machen:

    Im Vorfeld nochmal dem Verkäufer sagen, dass er bitte an die 8-fach Bereifung laut Bestellung denken soll und wenn er mätzchen macht darauf bestehen weil in der Bestellung so vereinbart.


    Oder ggfls. bei der Abholung auf diese bestehen, auf dem Abholschein vermerken und zur Nachlieferung auffordern.


    Oder würdet ihr da gar nicht rummachen?

    :/

    Hallo Zusammen,


    bin neu in diesem Forum und möchte vorab allen danken, die sich hier so rege beteiligen und tolle Beiträge rund um den G20 leisten. :thumbup:


    Nach meinem ersten BMW, einem spontanen 335d Touring Kauf noch vor Corona und beginn des Chipmangels , fahre ich nun bald schon meinen zweiten 330e, auch wenn ich eigentlich auf einen 330d umsteigen wollte. Naja. Der Hybrid passt immo einfach besser zu unserem Fahrprofil.


    Nun zu meiner Frage bei der mir vielleicht jemand behilflich sein kann:



    Der Verkäufer meines zukünftigen Gebrauchten meinte im Vorgespräch am Telefon, dass bei dem Fahrzeug keine Winterräder dabei seien, ausser diese wurden mit dem Fahrzeug abgegeben. Ich habe das Auto mittlerweile gekauft und es wird zur Abholung fertig gemacht.

    Eine VIN -Abfrage mit der FIN des Fahrzeugs liefert zu meiner Irritation den Code mit Bezeichnung "8RF Winter Light Alloy Wheels Winter-leichtmetallräder" unter Options/ Ausstattung.

    Ebenso habe ich im Kaufvertrag für meinen Gebrauchten unter Sonderzubehör den Code "S08RF Winter Leichtmetallräder für Großkunden" stehen.



    Wenn bei der Abholung noch 4 Winterräder mit hinten drinne sind juhu. Dann wäre der Post hinfällig. Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden.


    Aber wenn nicht, ist der Punkt S08RF im Kaufvertrag unter Sonderausstattung eine vertragliche Zusage, dass Winterräder auf Alufelgen dabei sind, oder bedeutet 8RF etwa lediglich so etwas wie, dass die gelieferten Felgen wintertauglich sind ?



    Ich hoffe niemandem auf den Schlips mit der Frage zu treten, da ich es ja spätestens in ein Paar Tagen bei der Abholung erfahren werde. Aber es interessiert mich einfach, was dieser Code bedeutet. Bei bimmerguide habe ich nichts dazu gefunden.



    Dankeschön

    Okan