Ich hab ja auch vor kurzem erst mehrere Angebote vom meinem Autohaus für einen neuen 330i erhalten. In einem der Angebote waren auch Winterräder Professional für Großkunden (S08RH) mit drin. Mein Verkaufsberater hat es mir so erklärt:
Das Fahrzeug wird immer mit den in der Konfiguration gewählten Sommerrädern geliefert. Die WR sind extra und nicht als direkter Tausch zu verstehen. Sie können entweder in der Leasing-/Finanzierungsrate mit dabei sein und müssen dann theoretisch bei Rückgabe auch abgegeben werden, oder sie werden als Sonderposten mit dem GK-Rabatt verkauft und gehören dann einem selbst.
Wenn der ehemalige Leasingnehmer die Räder nun mit abgegeben hat, müssen sie noch irgendwo rumliegen oder das Autohaus hat sie anderweitig verscherbelt.
Wie das nun beim Gebrauchtkauf rechtlich ausschaut, könnte dir bestimmt ein Anwalt sagen. Wenn ich eine Rechtschutz hätte, würde ich das nach der Auslieferung einfach prüfen lassen und, falls zulässig, auf Erfüllung des Kaufvertrages pochen, da ja ein gelistetes Ausstattungsmerkmal fehlt.
Falls ich keine Rechtschutz hätte, würde ich das unter Pech verbuchen und mir für den nächsten Gebrauchtkauf die Ausstattungsliste genauer anschauen und im Vorfeld mit dem Verkäufer besprechen.
Außerdem warst du ja mit dem ausgehandeltem Kaufpreis zufrieden und bist davon ausgegangen, dass keine WR dabei sind.