So sehe ich es auch. Es wäre schon unverschämt den Kunden für mangelhafte Ware auch noch bezahlen zu lassen.
Moin Moin!
Also wenn’s eine Leasingrückgabe ist:
Du musst einfach in deinen Leasingvertrag schauen, da ist beschrieben wo das Rückgabeprotokoll online zu finden ist, dort ist alles genau geregelt, auch Steinschläge, hier kommt es auf Größe, ggfs Anzahl je definierter Fläche und Tiefe (Klarlack, Farbe, Grundierung) an.
Wer sein Auto und das Übergabeprotokoll kennt, weiß genau was er am Ende zu zahlen (oder zu bekommen) hat….
Ich halte es für vertane Zeit, zu argumentieren, dass die - im Gegensatz zu früher - heute schlechtere Lackqualität das Übergabeprotokoll und die sich daraus ergebenden akzeptablen und nicht akzeptablen Steinschläge neu zu diskutieren sind. Das müsste dann sowieso ein Anwalt regeln…
Gute Karten hat man immer, wenn man neben der Rückgabe auch noch einen Folgeautftrag in der Tasche hat, da wird dann auch mal über eine angekratzte Felge hinweggesehen, über Steinschläge sowieso….
Sonnige Grüße!