Natürlich bekommt man keine direkte Person genannt, aber die Info, ob es ein Sixt-Mietwagen war, eine Finn-Langzeitmiete, ein Firmenwagen oder oder oder ist manchmal schon ganz hilfreich.
Die Info, ob der Wagen als Mietwagen gelaufen ist, ist nicht "manchmal schon ganz hilfreich", sondern eine rechtlich vorgeschriebene Ausweisung von Händlern auf dem Kaufvertrag! Ist der Wagen ein Mietwagen, muss dies im Kaufvertrag vermerkt sein. Findet man es nachher heraus, ist das ein direkter (und auch nachträglich möglicher) Rücktrittsgrund.
siehe bspw. https://www.kfz-betrieb.vogel.…ca476e524865fd77f3c1/?p=2 oder https://autokaufrecht.info/201…uchtwagens-als-mietwagen/