Beiträge von Roter

    Die Diskussion ist rein hypothetisch, wie ich zuvor ja auch schon geschrieben habe. Natürlich hätte ich mein Fahrzeug gern im Sommer übernommen, ist aber mangels Verfügbarkeit des G21 als 318d schlichtweg nicht möglich. Zudem gilt die Dieselprämie für ein altes Dieselfahrzeug nur noch bis Ende des Jahres. So gesehen, Pech gehabt.

    Am Ende und nach STVO ist der Fahrer dafür verantwortlich, ist er aber denn dafür verantwortlich, dass das zur Verfügung gestellte Neufahrzeug betriebsbereit ist? In strenger Auslegung könnte man auch zu dem Schluss gelangen, dass ein nicht ordnungsgemäß ausgerüstetes Fahrzeug im Winter keine Betriebserlaubnis hätte, wofür nun nicht der Fahrer/Übernehmer des Fahrzeugs verantwortlich wäre. Überdies steht in der Konfiguration bei der Wahl der Felgen nichts darüber, ob Sommer- oder Winterreifen geliefert werden, was wiederum keine Ausflucht lassen würde, nicht auf Winterreifen auszuliefern;-)

    Was auch keinen Unterschied macht - so ist es immer wenn man ein neues Auto kauft. Die Winterräder müssen immer bezahlt werden. Z.B. Leebmann liefert die Räder direkt an BMW Welt und verkauft und liefert die Räder günstig.


    Und man muss auch das Auto nicht in BMW Welt abholen, man sollte alle relevante Bedingungen beurteilen bevor man entscheidet die BMW Welt Lieferung zu kaufen.


    JR

    Wenn die Winterräder als Zusatz bereitgestellt werden sollen, bin ich bei dir. Hier geht es doch vielmehr darum, dass die von dir/uns konfigurierten Felgen mit jenen der Jahreszeit angepassten Reifen ausgeliefert werden. Nicht mehr, nicht weniger.....den zu entrichtenden Verkaufspreis wird das nicht groß beeinträchtigen. Der Ort der Abholung ist überdies irrelevant, Wetter und Jahreszeit sind entscheidend. Ob ich nun 15km oder 500km ab Abholung zurückzulegen habe, hat auf jahreszeitlich bedingte, eintretbare Wettereignisse keinen Einfluss. Die Frage lautet doch eher, sollte ein Hersteller und Verkäufer eines neuen Produktes nicht gezwungen sein, ein betriebsbereites Produkt auszuliefern? Im Sinne der STVO ist die Betriebsbereitschaft bzw. Betriebsfähigkeit doch nur bedingt gegeben und nicht vorhersehbar. Letzteres sollte unter keinen Umständen dem Käufer, Fahrzeug oder Fahrzeugführer anzulasten sein. Bei einem Fahrzeug jenseits der 50k erwarte ich eigentlich eine zweckmäßige Bereifung.


    Aber sei es drum, wir werden die BMW AG nicht von der gängigen Praxis abbringen können.


    Gruß,
    Oliver

    Was jedoch bedeutet, die Winterräder (Radsatz - nicht Reifen) separat und auf eigene Kosten an die BMW Welt zu senden. Je nach Witterungslage liegt hier ein klarer Verstoß gegen §2 3a vor, was bei Auslieferung in Wintermonaten durchaus zutreffen kann.

    Genau so kann man es auch sagen. Das optische Innenleben ist natürlich auch etwas anders, vom Design her meine ich.Die Low Beam and High Beam Streuscheibe ist von der Ausleuchtung wirklich anders. Habe beide schon nebeneinander gehabt und die an dem Standard sieht anders aus bzw. Ausleuchtung ist nicht so klar und sauber finde ich.


    Ich möchte hier die Standard LEDs nicht schlecht reden, war auch kurz davor diese zu nehmen, jedoch hat es mich persönlich gestört , dass die Blinker nicht modern sind und oben leuchten sondern wie die älteren Baujahre an der Seite Eine LED haben und kein Kurvenlicht vorhanden war.
    Wie gesagt ist reine Geschmackssache und der G20 ist auch mit den Standard LEDs ein sehr schöner und gelungener Wagen.

    Die Blinker des Standard-LED Scheinwerfers scheinen zwar nicht modern, dafür aber aus meiner Sicht auffälliger und für andere Verkehrsteilnehmer wahrnehmbarer.