Vor einigen Jahren war die Übernahme deines eigenen Kennzeichens nicht so ohne weiteres möglich und ich befürchte, dass es auch heute noch so sein wird. Letztlich musst du berücksichtigen, dass das alte Fahrzeug nicht nur beim Straßenverkehrsamt abgemeldet sein muss, sondern auch das Hautptzollamt für die KfZ-Steuer und deine Versicherung interne Abmeldeprozesse durchführen müssen. Die kann natürlich erst dann erfolgen, wenn das Straßenverkehrsamt die Abmeldung offiziell an die beteiligten Institutionen weitergegeben hat. Diese benötigen dann wiederum für ihre internen Prozesse weitere Zeit. Folglich ist davon auszugehen, dass du auf dein aktuelles Kennzeichen erst nach einiger Zeit wieder zugreifen kannst, wenn es durch das Straßenverkehrsamt freigegeben wurde. Allerdings hat dann aber auch jeder andere die Möglichkeit, dieses Kennzeichen für sich zu beanspruchen.
Gruß,
Oliver