Beiträge von Roter

    Klingt aber nicht nach dem Standardproblem in der Serie. Bei meinem G21 (12/2019) waren die Beläge hinten nach rund 55.000km runter und wurden getauscht.

    Passt👍

    Hallo Mike,


    @Puma: gilt für alle G2x bis BJ 12/2019 mit Standard-Bremsanlage und einer maximalen Fahrleistung von 25.00km


    @Assistenzsysteme, die hinten automatisch (mit)bremsen: DAP, DAP Professional, ACC, Tempomat


    Mein G21 (BJ 12/2019) mit Standardbremse und DAP Professional steht aktuell bei 56000km und hat noch jeweils die ersten Beläge. Die hinteren sind bald fällig, die vorderen dürften noch ein Weilchen halten.


    Grüße,

    Oliver

    Wenn ich überlege, wie hart ich nicke, wenn der Wagen zum Stillstand kommt, hat da irgendwer was falsch gemacht 😂

    Matte wachsen lassen!😁 Hilft als Gegengewicht, den Kopf in der gleichen Position zu lassen😎

    Hallo in die Runde,


    wenn mir in den vergangenen 10 Jahren etwaige Veränderungen in den Rechtsgrundlagen entgangen sein sollte, nehme ich das gern zur Kenntnis und revidiere obige Aussage. Sowohl Gutachten einer amtlich anerkannten Prüfstelle sowie die Eintragung der Veränderung in die Papiere waren zwingend erforderlich, um dem möglichen Entzug der Betriebserlaubnis aus dem Wege zu gehen. Die ABE einer originalen BMW-Zubehörfelge mit und Felgen-und Reifendimensionen (rundum 225 auf 7,5H 18“), die nicht für meinen E87 zugelassen waren, war nicht ausreichend, um den E87 ordnungsgemäß im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Soweit ich mich erinnere, war dies ebenso für etwaige Veränderungen in der Folgezeit der Fall (Zeithorizont 3-5 Jahre ab 2010).


    Grüße,

    Oliver

    ABE allein ist nicht ausreichend. Zusätzlich ist eine Abnahme samt Gutachten von TÜV, Dekra & Co. notwendig und es MUSS in die Kfz-Papiere eingetragen werden. Falls nicht, erlischt die Betriebserlaubnis für eure Fahrzeuge. Führt ihr nur eine ABE mit und geratet in eine Verkehrskontrolle kann die Rennleitung euer Fahrzeug stilllegen. Insoweit muss eine Werkstatt euch zunächst einmal eure Wunschkonfiguration montieren, damit die Abnahme bei TÜV & Co. erfolgen. Die Werkstatt kann auch die eines BMW-Händlers, auch wenn es mit einigem Unmut bekundet wird (nicht BMW konform). Inwieweit sich BMW mit solch einer Veränderung Rechte vorbehält, bei etwaigen Beanstandungen durch die Veränderung der Fahrphysik, sich weniger kulant zu verhalten, ist eine ganz andere Frage.