Alles anzeigenIch glaube die Hersteller nehmen dann die EU Verordnung zur Hilfe
92/21/EWG Anh.II Punkt 3.2.3.1 (Massen und Abmessungen)
Die technisch zulässige Höchstlast auf der Hinterachse darf um höchstens 15% überschritten werden, und die technisch zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand darf um höchstens 10% oder 100kg übeschritten werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist; dies gilt nur für diesen besonderen Fall, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h begrenzt ist."
92/23/EWG Anh. IV, Punkt 3.7.3 (Reifen)
"Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die max. Tragfähigkeit des Reifens auf Grund der auf die Anhängekupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15% überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2bar erhöht wird."
Das wäre eine Möglichkeit.... darf das die Dekra auch wenn die mir die 20 Zoll eintragen?