Beiträge von M-G21

    Was ist jetzt genau deine Frage ?


    Ob Du 20“ Räder im Anhängerbetrieb nutzen darfst oder nicht ?


    Frage, für welches Auto ? M440D ?


    Zum einen findest Du Angaben im Fahrzeugschein und in den CoC Papieren-

    Du musst als erstes schauen, sind die 20“ für Dein Auto zugelassen, siehe CoC Papiere.

    Dann schaue in Deinen Fahrzeugschein ob dort irgendwas davon steht das die 20“ im Anhängerbetrieb nicht

    Zugelassen sind. Dann hast Du Deine Antwort ob JA oder NEIN.


    Wir haben das gerade aktuell in diesem Thema Bilder Räder BMW 3er G20 - Fotos Felge Rad Reifen Kombinationen diskutiert. Schau da mal auf den letzten Seiten da ist alles zu finden inklusive Screenshots.

    Das gilt für sämtliche Fahrzeuge. Das hat nicht mit G20/G21 zu tun, obwohl das hier das Thema ist.

    Was in den Fahrzeugpapieren geschrieben steht, gilt ;)

    Das ist aber von BMW auch ehrlichweise doof gemacht dann..


    Denn wenn ein TÜV Prüfer einem so kommt, hätte BMW das ja bei der Homologation wissen müssen und dann eine Vorschrift machen müssen, das die AHK bei Montierung von 20 Zoll Softwareseitig deaktiviert werden muss und fertig..

    Genau sowas oder eben die 20" bei AHK aus den Papieren streichen, dann gibt es auch keine Diskussion oder falsche Interpretation.

    Ich glaube aber persönlich das dies von BMW anders gedacht ist und deshalb so in den Papieren steht.

    Beides montiert zu haben ist zulässig aber die Nutzung der AHK darf nur kleiner 20" erfolgen.


    Wenn dann der TÜV Mann seinen Job nicht kann (Wie es immer Ausnahmen in jedem Job gibt 8o)

    muss er dies ja begründen und auch gerne schriftlich, da braucht man mit dem nicht diskutieren, das darf dann BMW erledigen und ihn schulen.


    Dies ist das gleiche wie mit den Singanaleinrichtungen bei Fahrzeugen bei Polizei und Rettungskräften.

    Diese sind montiert dürfen aber nur genutzt werden wenn die Leitstelle die Erlaubnis erteilt "Ab sofort mit Sonderrechten und der nötigen Vorsicht!" oder es die Situation vor Ort erfordert.


    Eine Nutzung ohne diese Freigabe kostet ebenfalls.


    Ich habe von dem Vorführwagen gerade noch die CoC gefunden, es war ein 330i und so wie Fulano schon geschrieben hat, kommt er mit 1160 Kg auf der Hinterachse +100Kg für den Anhängerbetrieb auf 1260Kg und somit entspricht das Fahrzeug der Traglast von 92y und kann beides montieren und auch nutzen.

    Ein Ausschluss war in der CoC nicht zu finden.


    Bildschirmfoto 2023-09-13 um 11.35.51.pngBildschirmfoto 2023-09-13 um 11.36.12.png

    Ob die BMW Aussage jetzt wirklich zutrifft wird die Realität im November zeigen.

    Ich hoffe die haben recht ;)


    Mann muss glaube ich beim Wording aufpassen und unterscheiden zwischen "Montiert" und "Nutzung".


    Denn Du darfst lt. Papieren am G20 beides (20" und AHK) montiert haben

    nur die Anhängerkupplung darf dann nicht benutzt werden lt. Passus in den Papieren.


    Ansonsten würde der Eintrag ja auch keinen sinn machen.

    Stellt sich immer noch die Frage ob man durch ablasten den Eintrag entfernt bekommt, das wäre ja einfach :)


    Ich habe parallel mit BMW bezüglich der 20“ 795m gesprochen und folgende, für mich überraschende aber positive Antwort bekommen (sehe ich leider erst im November bei der Auslieferung ob das auch so stimmt )


    „Folgende Information, die Sie mit Ihrem G20 LCI 318i jedoch nicht betrifft: "20 Zoll SO MB (SZ) nicht zulässig im Anhängerbetrieb für 316d, 318d, 320ix, 320d/dx, 330ix, 330d/dx, M340dx, M340i/ix“."


    Wenn ich das richtig verstehe sollte 20“ mit Anhängerbetrieb für die 4 Zylinder Heckantrieb Benziner Limousine möglich sein ( 318i, 320i, 330i ).

    Haben wir hier jemand der diese Kombi nutzt ?

    Und das Gewicht des Anhängers lastet komplett auf der AHK? Von der Stützlast her dürfte sich so ein Fahrradträger zu einem vernünftig beladenen Anhänger nicht viel nehmen.

    Stimmt……..

    Die Frage wäre dann quasi, zählt ein Fahrradträger im Amtsdeutsch als Anhänger ?

    Ich sage es mal so. Wenn ich nur sehr selten mit Anhänger fahren würde....

    Mein Werkstatt VW Transporter hat oft einen Anhänger mit Auto drauf gezogen.

    Angehalten wurde ich nie :saint:

    Klar kann man da einfach was dran hängen ….. so lange alles gut geht, nur das weiß man vorher nicht und meißt ist man es ja noch nicht mal selber schuld.


    sonst hätte ich das schon längst mal gemacht mit 20 Zoll :thumbsup:

    zu der AHK und 20“ beim G20 nochmal ein paar Fragen:

    Sollte dies im Schein stehen, kann man dies durch ablasten entfernen lassen oder was ist der Grund für den Eintrag, nur das Gewicht ?

    Zählt ein Fahrradträger als Anhänger und ist somit verboten ?

    Wir haben hier ja ganz andere Gewichte also Träger plus Räder sind weniger als beim kleinsten möglichen Anhänger.