Wenn du den erst 10 Tage hast, dann greift ja noch die Händlergewährleistung unter Beweislastumkehr. Den Mangel beim Verkaufenden Händler schriftlich ankündigen und zur Beseitigung dessen auffordern. Der Händler muss das Fahrzeug auf seine Kosten holen oder gegen Kostenvorschuss an dich, musst du den Wagen dann dorthin bringen. Sobald ein anderer BMW Händler daran geht ist dein Verkaufende Händler raus, auch wenn man die BMW Garantie bzw. Premium Select hat, solange die Gewährleistung beim Verkaufenden Händler greift, ist diese Option zunächst die bessere, in dem Fall kann der Verkaufende Händler auch eine andere Bmw Werkstatt in deiner Nähe dann beauftragen, es muss halt nur von Ihm aus erfolgen.