Beiträge von jarvis33

    Wer soll das denn wo machen?


    Ausserdem kann man die Bremse dann in die Tonne kloppen.

    Die Serienbremse ist nicht gerade das gelbe vom Ei.


    Sofern es kein Gutachten für die Eignung der Bremsanlage für eine höhere Endgeschwindigkeit gibt (ich habe zumindest keins gefunden), überprüft der TÜV das selbst auf einer Teststrecke.


    Also die M-Sportbremse schafft das auch mit den Serienbelägen ohne hinterher defekt zu sein. Alternativ kann man andere Beläge mit einer höheren thermischen Belastbarkeit verwenden, dann ist das überhaupt kein Problem.

    Hier einige Infos zur Eintragung einer höheren Vmax in die Fahrzeugpapiere (bei serienmäßiger Motorleistung).


    Warum ist das überhaupt wichtig? Erreicht das Fahrzeug durch technische Veränderungen eine höhere Maximalgeschwindigkeit, erlischt die Betriebserlaubnis. Dies kann zu Problemen mit der Versicherung führen, im ungünstigsten Fall eines Schadens zahlt die Kasko gar nichts und die Haftpflicht stellt Regressansprüche. Auch bei einem Verkauf des Autos ist das nicht unbedingt empfehlenswert (ich kenne einen Fall, bei dem die fehlende Betriebserlaubnis zur Rückabwicklung geführt hat).


    Am besten ist es, vor der Änderung mit dem TÜV zu sprechen und zu klären, welche Voraussetzungen für welchen Vmax-Wert zu erfüllen sind. Die Prüfer sind da unterschiedlich streng. Voraussetzung für die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §21 in Verbindung mit §19(2) StVZO ist ein technisches Gutachten. Für das Gutachten sind im wesentlichen die folgenden Punkte relevant:


    Nachweis der technischen Änderung

    Die Veränderung oder Aufhebung des Limits (egal ob per DME-Unlock oder FDL-Codierung in den ersten 10 Betriebsstunden) muss nachgewiesen werden. Also beispielsweise über eine schriftliche Bestätigung der Tuningfirma bzw. des Codierers.


    Ermittlung der neuen Höchstgeschwindigkeit

    Die neue Vmax ergibt sich im einfachen Fall durch das geänderte Limit, das mit der vorhandenen Leistung auch problemlos erreicht werden muss. Wird beim M340i bespielsweise 280 km/h als neue Vmax codiert, so kann dieser Wert auch in das Gutachten übernommen werden. Liegt das Limit oberhalb der tatsächlich erreichbaren Maximalgeschwindigkeit, muss die Vmax durch Fahrversuch ermittelt werden. Je nach Gutachter kann das mit großem Aufwand verbunden sein.


    Tachoanzeige

    Der Tacho muss die neue Vmax anzeigen können. Die Erweiterung des Anzeigebereichs auf 330 oder 340 km/h ist beim volldigitalen Tacho glücklicherweise mit einer simplen Codierung möglich.


    Fahrwerk

    Das Fahrwerk muss eine ausreichende Straßenlage bei Höchstgeschwindkeit und bei Vollbremsungen aus Vmax gewährleisten. Das wird normalerweise im Fahrversuch überprüft.


    Bremsen

    Die Bremsanlage muss ausreichend leistungsfähig für die neue Vmax sein. Für die Serienleistung des 40i sollte dabei die vorhandene M- Sportbremse ausreichen, die Bremsleistung wird im Fahrversuch überprüft (drei Vollbremsungen aus Vmax).


    Reifen

    Die Reifen müssen für die neue Vmax geeignet sein. Hierbei sind zwei Dinge zu beachten:


    Bei Reifen mit Geschwindigkeitsindex Y wird oberhalb von 270 km/h ein Abzug bei der Tragfähigkeit vorgenommen, bei 280 sind es noch 95% der ausgewiesenen Tragfähigkeit, bei 290 noch 90% und bei 300 nur noch 85%. Daher kann es vorkommen, das die montierten Reifen trotz Y-Kennung nicht genug Tragfähigkeit für die neue Vmax haben.


    Ab einer Vmax von >= 290 km/h ist eine Freigabe des Reifenherstellers für das exakte Fahrzeugmodell mit dem spezifischen Reifentyp inkl. Geschwindigkeitsindex, Dimension und Tragfähigkeit zwingend erforderlich.


    Abschließend läßt sich sagen, das der Aufwand umso größer wird, je höher die neuer Vmax ist. Ein Wert von (abgeregelten) 270 km/h sollte bei einem M340i noch relativ einfach sein, unlimitiert beim M3 kann schon eine echte Herausforderung darstellen.

    Ja aber hier ist es speziell, weil Du ja nicht nach einen Gutachten, sondern eine Rechnung verlangst wo drin steht das du eine Lücke von BMW ausgenutzt hast und das Steuergerät manipuliert.

    Am Ende fragt dich der TUV ja nicht nach der Rechnung für die Alufelgen, sondern nach Gutachten zu den Alus


    Das ist ein Missverständnis, ich benötige keine Rechnung sondern muss nur nachweisen, das das elektronische Vmax-Limit auf einen neuen Wert gesetzt wurde. Das ist ja nicht illegal.

    Rein Interessehalber, haben die mal was zu den Kosten gesagt ? weil das wird ja sicher im 4 stelligen Bereich liegen, wenn ich sehe was eine jetzt nicht so umfangreiche 21er schon kostet..


    Das Gutachten wird im Bereich zwischen 900 und 1100 liegen, vorausgesetzt, es passt alles beim Fahrversuch.


    Dazu ist es meine ich auch noch so ein Thema, das man bei einer angehobenen VMAX einen Nachweis über die Leistungsfähigkeit der Bremse bringen muss, weil die ja dafür nicht ausgelegt ist..


    Der Sachverständige ist der Meinung, das die M Sportbremse des M340i ausreichen sollte. Ich bin etwas skeptisch, ob die Serienbeläge da nicht auf kritische Temperaturen kommen, aber wir probieren das erstmal so.

    natürlich nicht aber wenn alle Punkte geprüft werden, dann braucht er doch auch keine Rechnung 😉 er wird ja die neue VMax ermitteln


    Ja, im Prinzip hast Du recht. Das läuft aber fast immer so ab. Wenn Du eine andere Bremsanlage oder ein anderes Fahrwerk einbauen lässt, braucht Du neben der ABE oder dem Teilegutachten immer auch eine Bestätigung des fachgerechten Einbaus. Damit kann der TÜV dann eine Bescheinigung nach §19.3 oder eine technisches Gutachten für §19.2 erstellen. Also wenn was geändert wurde, muss Du die Änderung nachweisen. Ist leider so.

    Erstmal vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Das Problem ist, das du hier eine Firma brauchst, einfach nur ein Privatmann der schreibt ja ist so wird dem TÜV da nicht reichen..


    Da brauchst es schon eine Firma bei der am besten ein Dipl. Ing oder so dafür unterschreibt weil es sonst kaum was wert ist..


    Ja, das ist wahrscheinlich so.

    Das wird dir niemand bestätigen…

    Weder BMW noch ein Codierer.


    Es wäre wohl schon ausreichend gewesen, wenn VIN und Art der Codierung auf der Rechnung gestanden hätten. Habe ich leider nicht drauf geachtet. Ich hatte vor längerer Zeit mal Codierungen (inkl. Hardwareänderungen) von einer Firma am E60 durchführen lassen, da war das auch auf der Rechnung aufgeführt.



    1. Die Leistung ist serienmäßig

    2. Wie schon geschrieben erstellt der TÜV ein technisches Gutachten über die Vmax, dazu gehören die folgenden Punkte:

    - Ermittlung der Vmax

    - Überprüfung einer ausreichend Bremsleistung

    - Überprüfung des Fahrverhaltens bei Vmax

    - Bereifung mit ausreichendem Geschwindigkeitsindex und Freigabe des Reifenherstellers für die Vmax

    - Tacho kann die Vmax anzeigen


    Ich denke auch nicht, das ich der Erste bin, der sowas eintragen lässt.

    Hallo zusammen,


    bei meinem M340i wurde während der ersten 10 Betriebsstunden das Vmax-Limit erhöht (auf 327). Ich will die höhere Vmax (der tatsächlich erreichbare Wert wird noch ermittelt) auch eintragen lassen, dazu wird ein technisches Gutachten vom TÜV erstellt. Der Sachverständige für das Gutachten möchte allerdings eine Bestätigung für den geänderten Vmax-Wert haben, er hat mir geschrieben "Ich benötige für die Codierungen der geänderten Vmax Grenze eine Bestätigung (FIN Bezug, Stempel, Unterschrift).". Leider erreiche ich den Codierer nicht mehr, der das programmiert hat.


    Eventuell kann jemand den Wert auslesen und eine Bestätigung dafür erstellen. ENET-OBD-Adapter, stabile Verbindung und Win 10 mit Admin-Rechten ist vorhanden, wäre also auch remote machbar. Die Kosten dafür übernehme ich selbstverständlich.


    VG

    Andrej