Das war mir schon klar, das die BE erlischt, wenn ich keine VMAX drinnen habe und das nicht eintrage, gefühlt erlischt ja eh bei jeder Änderung die irgendwie eingetragen werden muss die BE, sollte man dem nicht nachkommen..
Aber dann hat sich das geklärt dein Beitrag weiter oben klang nämlich so als wäre eine Leistungssteigerung plus eine höhere VMAX gemäß Gerichtsurteil gar niemals eintragbar bzw. legal, das war auch der Grund warum ich so spezielle nachgefragt hatte.. aber dann ists ja easy wie immer Gutachten und fertig ists.
Sorry, wenn ich das etwas missverständlich geschrieben habe, mit entsprechendem Gutachten geht ja fast alles. Mir ging es darum, dass eine Erhöhung der Vmax eben keine Nebensächlichkeit ist , nach dem Motto "...läuft halt etwas schneller, ist aber nix geändert...".
Problematisch kann es werden, wenn nach einem Unfall von offizieller Seite ein Gutachter eingeschaltet wird. Im Rahmen der noch möglichen Feststellung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wird da gelegentlich auch die DME überprüft.