Hatte gestern wieder mal eine grandiose Fehlleistung des Navigationssystems (OS7, Daten LIVE 2024-3): Auf der Strecke von Paderborn nach Frankfurt/Main war das Navi der Ansicht, die A49 wäre bereits durchgehend befahrbar... Nachdem ich die Autobahn gezwungenermaßen bei Schwalmstadt verlassen musste, folgten ständige Neuberechnungen der Route - Navi war vollkommen unbrauchbar bis ich wieder auf der A5 war.
Beiträge von jarvis33
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Hallo zusammen,
ich fahre jetzt seit ein paar Wochen die SC7 in 225/40 ZR19 und 255/35 ZR19 mit Speed-Index (Y). Leider harmoniert der Reifen nicht so wirklich mit dem M340i Limo und KW V3 Leveling-Fahrwerk. Der Geradeauslauf ist gerade bei hohen Geschwindigkeiten sehr nervös, außerdem merke ich bei schneller Fahrweise öfter Regeleingriffe vom DSC. Beide Probleme hatte ich mit den Goodyear Eagle F1 Asym. 3 (Runflat) nicht.
Ich habe schon verschiedene Reifendrücke beim SC7 ausprobiert, hat leider keine Abhilfe geschaffen. Ich bin jetzt am Überlegen, auf die Michelin PS4S in 19" zu wechseln.
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Das war mir schon klar, das die BE erlischt, wenn ich keine VMAX drinnen habe und das nicht eintrage, gefühlt erlischt ja eh bei jeder Änderung die irgendwie eingetragen werden muss die BE, sollte man dem nicht nachkommen..
Aber dann hat sich das geklärt dein Beitrag weiter oben klang nämlich so als wäre eine Leistungssteigerung plus eine höhere VMAX gemäß Gerichtsurteil gar niemals eintragbar bzw. legal, das war auch der Grund warum ich so spezielle nachgefragt hatte.. aber dann ists ja easy wie immer Gutachten und fertig ists.
Sorry, wenn ich das etwas missverständlich geschrieben habe, mit entsprechendem Gutachten geht ja fast alles. Mir ging es darum, dass eine Erhöhung der Vmax eben keine Nebensächlichkeit ist , nach dem Motto "...läuft halt etwas schneller, ist aber nix geändert...".
Problematisch kann es werden, wenn nach einem Unfall von offizieller Seite ein Gutachter eingeschaltet wird. Im Rahmen der noch möglichen Feststellung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wird da gelegentlich auch die DME überprüft.
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Mit anderen Worten wenn ich jetzt eine Leistungssteigerung auf sagen wir mal 480- 500 PS durchführen lasse (die gibt es ja auch mit TÜV und somit zulässig) dann gibt es keine Möglichkeit zu sagen, hay mein Tuner würde mir die Begrenzung hochsetzen, sodass ich max. 320 km/h fahren kann.
Oder muss ich dann einfach umfangreiche Modifikationen vornehmen (Bremse verstärken etc. etc.) um das eintragen zu lassen ?
Es gibt ja auch komplett Umbauten von Fahrzeugen ala. Brabus die entsprechend eine höhere Leistung und VMAX im Schein haben, daher kann es ja eigentlich nicht sein, das pauschal dein erster aufgeführter Punkt so korrekt ist
Es gibt zwei Möglichkeiten, die höhere Vmax zu legalisieren:
- Es gibt ein Teilegutachten nach §19.3 StVZO für die Veränderung, dann reicht eine einfache TÜV-Prüfung und das Ganze wird eingetragen.
- Es gibt ein technische Prüfung nach §19.2 StVZO. Dann kann eine Einzelbetriebserlaubnis für das Fz. erteilt werden.
Die Tuningfirmen haben meist entsprechende Gutachten, dann kann das auch eingetragen werden.
Also wenn ich beispielsweise einen DME-Unlock mache, die Vmax-Begrenzung entferne und das nicht eintragen lasse, ist die BE futsch.
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Die Diskussion ist im Ernstfall wohl eher mit der Versicherung oder dem Richter zu führen…
Also folgende Fakten sind schwerlich diskutierbar, da es hier auch schon entsprechende Gerichtsurteile gibt:
- Fahrzeugmodifikationen, die zu einer höheren Vmax als Serienstand führen, führen zum Erlöschen der BE.
- Fahrzeuge ohne BE können nicht für den Straßenverkehr versichert werden.
Da bleibt m.E. nicht mehr viel für Diskussionen.
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Über diese Formulierung und die Schlussfolgerung kann man sicherlich herzlichst diskutieren. Wo wurden da denn z.B. Teile verändert?
Viel Spaß bei der Diskussion mit dem TÜV. Die Fahrzeugsoftware (Programme und Daten) zählt auch zu den Teilen.
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Hast du in dem Zusammenhang auch gleich die Optimierung eingetragen? Oder muss die noch in top kommen
Welche Optimierung? Motor und DME entsprechen dem Serienzustand, ausgenommen die Vmax.
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Müssten dann nicht ziemlich viele Fahrzeuge theoretisch die Vmax eintragen lassen? In meinem Fahrzeugschein steht ja 250Kmh und laut Tacho wird mein Wagen erst bei 263Km/h abgeriegelt (256Km/h GPS).
Der entscheidende Punkt ist, ob am Fahrzeug etwas verändert wurde, was zu einer höheren Vmax als im Originalzustand führt. In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis. Wörtlich steht da "Am Fz ist eine / sind Änderung(en) durch willentliches Hinzufügen, Entfernen, Austauschen und / oder Verändern von Teilen vorhanden, die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lässt / lassen". Das gilt bei einer höheren Endgeschwindigkeit praktisch immer.
Wenn Dein Auto ohne Modifikationen mehr als 250 km/h (GPS) läuft, ist das nicht Dein Problem. Deswegen hat BMW vermutlich auch die Abregelungs-Geschwindigkeit abgesenkt.
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Und was sagt deine Versicherung dazu bzw. wie hat sich die Veränderung der Vmax auf die Beiträge ausgewirkt?
Weiß ich noch nicht. Ich habe es der Versicherung natürlich mitgeteilt, aber noch keine Rückmeldung erhalten.
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Eventuell dieses Gelände.
Der Fahrversuch Bremse/Fahrwerk wurde in Pferdsfeld im Hunsrück durchgeführt: