Beiträge von jarvis33

    Das war mir schon klar, das die BE erlischt, wenn ich keine VMAX drinnen habe und das nicht eintrage, gefühlt erlischt ja eh bei jeder Änderung die irgendwie eingetragen werden muss die BE, sollte man dem nicht nachkommen..


    Aber dann hat sich das geklärt dein Beitrag weiter oben klang nämlich so als wäre eine Leistungssteigerung plus eine höhere VMAX gemäß Gerichtsurteil gar niemals eintragbar bzw. legal, das war auch der Grund warum ich so spezielle nachgefragt hatte.. aber dann ists ja easy wie immer Gutachten und fertig ists.


    Sorry, wenn ich das etwas missverständlich geschrieben habe, mit entsprechendem Gutachten geht ja fast alles. Mir ging es darum, dass eine Erhöhung der Vmax eben keine Nebensächlichkeit ist , nach dem Motto "...läuft halt etwas schneller, ist aber nix geändert...".


    Problematisch kann es werden, wenn nach einem Unfall von offizieller Seite ein Gutachter eingeschaltet wird. Im Rahmen der noch möglichen Feststellung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wird da gelegentlich auch die DME überprüft.

    Mit anderen Worten wenn ich jetzt eine Leistungssteigerung auf sagen wir mal 480- 500 PS durchführen lasse (die gibt es ja auch mit TÜV und somit zulässig) dann gibt es keine Möglichkeit zu sagen, hay mein Tuner würde mir die Begrenzung hochsetzen, sodass ich max. 320 km/h fahren kann.


    Oder muss ich dann einfach umfangreiche Modifikationen vornehmen (Bremse verstärken etc. etc.) um das eintragen zu lassen ?

    Es gibt ja auch komplett Umbauten von Fahrzeugen ala. Brabus die entsprechend eine höhere Leistung und VMAX im Schein haben, daher kann es ja eigentlich nicht sein, das pauschal dein erster aufgeführter Punkt so korrekt ist


    Es gibt zwei Möglichkeiten, die höhere Vmax zu legalisieren:


    • Es gibt ein Teilegutachten nach §19.3 StVZO für die Veränderung, dann reicht eine einfache TÜV-Prüfung und das Ganze wird eingetragen.
    • Es gibt ein technische Prüfung nach §19.2 StVZO. Dann kann eine Einzelbetriebserlaubnis für das Fz. erteilt werden.

    Die Tuningfirmen haben meist entsprechende Gutachten, dann kann das auch eingetragen werden.


    Also wenn ich beispielsweise einen DME-Unlock mache, die Vmax-Begrenzung entferne und das nicht eintragen lasse, ist die BE futsch.

    Die Diskussion ist im Ernstfall wohl eher mit der Versicherung oder dem Richter zu führen…

    Also folgende Fakten sind schwerlich diskutierbar, da es hier auch schon entsprechende Gerichtsurteile gibt:


    - Fahrzeugmodifikationen, die zu einer höheren Vmax als Serienstand führen, führen zum Erlöschen der BE.

    - Fahrzeuge ohne BE können nicht für den Straßenverkehr versichert werden.


    Da bleibt m.E. nicht mehr viel für Diskussionen.

    Müssten dann nicht ziemlich viele Fahrzeuge theoretisch die Vmax eintragen lassen? In meinem Fahrzeugschein steht ja 250Kmh und laut Tacho wird mein Wagen erst bei 263Km/h abgeriegelt (256Km/h GPS). ^^


    Der entscheidende Punkt ist, ob am Fahrzeug etwas verändert wurde, was zu einer höheren Vmax als im Originalzustand führt. In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis. Wörtlich steht da "Am Fz ist eine / sind Änderung(en) durch willentliches Hinzufügen, Entfernen, Austauschen und / oder Verändern von Teilen vorhanden, die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lässt / lassen". Das gilt bei einer höheren Endgeschwindigkeit praktisch immer.


    Wenn Dein Auto ohne Modifikationen mehr als 250 km/h (GPS) läuft, ist das nicht Dein Problem. Deswegen hat BMW vermutlich auch die Abregelungs-Geschwindigkeit abgesenkt.

    Hast du zufällig auch was aus der Praxis dazu und wo es tatsächlich gemacht wurde und vielleicht mit Kosten.

    In meinem Fall hat das Gutachten der TÜV Rheinland in Koblenz erstellt. Der TÜV hat für das Gutachten knapp 1000,- EUR berechnet, das kann aber teurer ausfallen. Dazu kommt noch die Gebühr für die Eintragung. Wie schon geschrieben, hängt viel vom Gutachter selbst ab. Der TÜV Hessen meinte beispielsweise, ohne eine technische Freigabe von BMW ginge gar nix (hoffe, das war ein Einzelfall).


    Konkret wurde bei meinem M340i ein Vmax-Wert von 327 für die Abregelung codiert. Eingetragen sind jetzt 294 km/h.

    Wer soll das denn wo machen?


    Ausserdem kann man die Bremse dann in die Tonne kloppen.

    Die Serienbremse ist nicht gerade das gelbe vom Ei.


    Sofern es kein Gutachten für die Eignung der Bremsanlage für eine höhere Endgeschwindigkeit gibt (ich habe zumindest keins gefunden), überprüft der TÜV das selbst auf einer Teststrecke.


    Also die M-Sportbremse schafft das auch mit den Serienbelägen ohne hinterher defekt zu sein. Alternativ kann man andere Beläge mit einer höheren thermischen Belastbarkeit verwenden, dann ist das überhaupt kein Problem.