Beiträge von jarvis33

    Die Diskussion ist im Ernstfall wohl eher mit der Versicherung oder dem Richter zu führen…

    Also folgende Fakten sind schwerlich diskutierbar, da es hier auch schon entsprechende Gerichtsurteile gibt:


    - Fahrzeugmodifikationen, die zu einer höheren Vmax als Serienstand führen, führen zum Erlöschen der BE.

    - Fahrzeuge ohne BE können nicht für den Straßenverkehr versichert werden.


    Da bleibt m.E. nicht mehr viel für Diskussionen.

    Müssten dann nicht ziemlich viele Fahrzeuge theoretisch die Vmax eintragen lassen? In meinem Fahrzeugschein steht ja 250Kmh und laut Tacho wird mein Wagen erst bei 263Km/h abgeriegelt (256Km/h GPS). ^^


    Der entscheidende Punkt ist, ob am Fahrzeug etwas verändert wurde, was zu einer höheren Vmax als im Originalzustand führt. In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis. Wörtlich steht da "Am Fz ist eine / sind Änderung(en) durch willentliches Hinzufügen, Entfernen, Austauschen und / oder Verändern von Teilen vorhanden, die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lässt / lassen". Das gilt bei einer höheren Endgeschwindigkeit praktisch immer.


    Wenn Dein Auto ohne Modifikationen mehr als 250 km/h (GPS) läuft, ist das nicht Dein Problem. Deswegen hat BMW vermutlich auch die Abregelungs-Geschwindigkeit abgesenkt.

    Hast du zufällig auch was aus der Praxis dazu und wo es tatsächlich gemacht wurde und vielleicht mit Kosten.

    In meinem Fall hat das Gutachten der TÜV Rheinland in Koblenz erstellt. Der TÜV hat für das Gutachten knapp 1000,- EUR berechnet, das kann aber teurer ausfallen. Dazu kommt noch die Gebühr für die Eintragung. Wie schon geschrieben, hängt viel vom Gutachter selbst ab. Der TÜV Hessen meinte beispielsweise, ohne eine technische Freigabe von BMW ginge gar nix (hoffe, das war ein Einzelfall).


    Konkret wurde bei meinem M340i ein Vmax-Wert von 327 für die Abregelung codiert. Eingetragen sind jetzt 294 km/h.

    Wer soll das denn wo machen?


    Ausserdem kann man die Bremse dann in die Tonne kloppen.

    Die Serienbremse ist nicht gerade das gelbe vom Ei.


    Sofern es kein Gutachten für die Eignung der Bremsanlage für eine höhere Endgeschwindigkeit gibt (ich habe zumindest keins gefunden), überprüft der TÜV das selbst auf einer Teststrecke.


    Also die M-Sportbremse schafft das auch mit den Serienbelägen ohne hinterher defekt zu sein. Alternativ kann man andere Beläge mit einer höheren thermischen Belastbarkeit verwenden, dann ist das überhaupt kein Problem.

    Hier einige Infos zur Eintragung einer höheren Vmax in die Fahrzeugpapiere (bei serienmäßiger Motorleistung).


    Warum ist das überhaupt wichtig? Erreicht das Fahrzeug durch technische Veränderungen eine höhere Maximalgeschwindigkeit, erlischt die Betriebserlaubnis. Dies kann zu Problemen mit der Versicherung führen, im ungünstigsten Fall eines Schadens zahlt die Kasko gar nichts und die Haftpflicht stellt Regressansprüche. Auch bei einem Verkauf des Autos ist das nicht unbedingt empfehlenswert (ich kenne einen Fall, bei dem die fehlende Betriebserlaubnis zur Rückabwicklung geführt hat).


    Am besten ist es, vor der Änderung mit dem TÜV zu sprechen und zu klären, welche Voraussetzungen für welchen Vmax-Wert zu erfüllen sind. Die Prüfer sind da unterschiedlich streng. Voraussetzung für die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §21 in Verbindung mit §19(2) StVZO ist ein technisches Gutachten. Für das Gutachten sind im wesentlichen die folgenden Punkte relevant:


    Nachweis der technischen Änderung

    Die Veränderung oder Aufhebung des Limits (egal ob per DME-Unlock oder FDL-Codierung in den ersten 10 Betriebsstunden) muss nachgewiesen werden. Also beispielsweise über eine schriftliche Bestätigung der Tuningfirma bzw. des Codierers.


    Ermittlung der neuen Höchstgeschwindigkeit

    Die neue Vmax ergibt sich im einfachen Fall durch das geänderte Limit, das mit der vorhandenen Leistung auch problemlos erreicht werden muss. Wird beim M340i bespielsweise 280 km/h als neue Vmax codiert, so kann dieser Wert auch in das Gutachten übernommen werden. Liegt das Limit oberhalb der tatsächlich erreichbaren Maximalgeschwindigkeit, muss die Vmax durch Fahrversuch ermittelt werden. Je nach Gutachter kann das mit großem Aufwand verbunden sein.


    Tachoanzeige

    Der Tacho muss die neue Vmax anzeigen können. Die Erweiterung des Anzeigebereichs auf 330 oder 340 km/h ist beim volldigitalen Tacho glücklicherweise mit einer simplen Codierung möglich.


    Fahrwerk

    Das Fahrwerk muss eine ausreichende Straßenlage bei Höchstgeschwindkeit und bei Vollbremsungen aus Vmax gewährleisten. Das wird normalerweise im Fahrversuch überprüft.


    Bremsen

    Die Bremsanlage muss ausreichend leistungsfähig für die neue Vmax sein. Für die Serienleistung des 40i sollte dabei die vorhandene M- Sportbremse ausreichen, die Bremsleistung wird im Fahrversuch überprüft (drei Vollbremsungen aus Vmax).


    Reifen

    Die Reifen müssen für die neue Vmax geeignet sein. Hierbei sind zwei Dinge zu beachten:


    Bei Reifen mit Geschwindigkeitsindex Y wird oberhalb von 270 km/h ein Abzug bei der Tragfähigkeit vorgenommen, bei 280 sind es noch 95% der ausgewiesenen Tragfähigkeit, bei 290 noch 90% und bei 300 nur noch 85%. Daher kann es vorkommen, das die montierten Reifen trotz Y-Kennung nicht genug Tragfähigkeit für die neue Vmax haben.


    Ab einer Vmax von >= 290 km/h ist eine Freigabe des Reifenherstellers für das exakte Fahrzeugmodell mit dem spezifischen Reifentyp inkl. Geschwindigkeitsindex, Dimension und Tragfähigkeit zwingend erforderlich.


    Abschließend läßt sich sagen, das der Aufwand umso größer wird, je höher die neuer Vmax ist. Ein Wert von (abgeregelten) 270 km/h sollte bei einem M340i noch relativ einfach sein, unlimitiert beim M3 kann schon eine echte Herausforderung darstellen.