Beiträge von jarvis33

    Ich habe 19" Felgen (OZ) zusammen mit einem KW-Fahrwerk eintragen lassen. Ich kann damit noch alle zulässigen BMW-Felgen fahren, jede andere Felge mit ABE - auch vom gleichen Hersteller mit identischen Eckdaten - muss ich eintragen lassen. Das liegt daran, dass die Felgen-ABE nur für das Serienfahrwerk gilt.

    Die dynamische Zielführung berechnet tatsächlich das System im Wagen. Aber auch das müsste die Information haben, dass die A49 noch nicht komplett befahrbar ist. Einzig denkbar wäre, dass die Variante A49 / Landstraße dann immer noch schneller zum Ziel geführt hätte als über A7 und A5.


    Dazu passt dann aber nicht die Angabe mit den 79km bis zur Abfahrt. Außerdem hat ja die Routenneuberechnung ab Schwalmstadt mehrfach versucht, mich wieder auf die A49 zu lotsen.

    Wirklich mysteriös. Wenn man die Route in der MyBMW-App anzeigen lässt, deren Kartendaten auf die gleiche Quelle zurückgehen, läuft die nicht über die A49.


    Auf der A7 war gestern ein längerer Stau in Richtung Süden, zuerst war die Routenführung über A7/A5 angezeigt, die dynamische Zielführung hat das dann auf die A49 geändert.

    hat jemand mit OS7 schon die App Tank Zahlungen erhalten?


    Ja, die App war nach dem Update 07/2024.30 da. Habe ich auch schon zweimal verwendet, fand' ich aber suboptimal. Nach der Ankunft an der Tanke muss die App gestartet werden, dann Tankstelle und Zapfsäule auswählen. Dann werden 200 EUR auf der Kreditkarte geblockt, was auch etwas dauern kann. Dann kannst Du aussteigen und tanken. Danach wird der gezahlte Betrag angezeigt, der dann am nächsten oder übernächsten Tag von der Kreditkarte abgebucht wird (bei mir steht da immer PayPal als Zahlungsempfänger). Bis zur endgültigen Zahlungsbuchung bleiben auch die 200 EUR vorgemerkt.

    Das ist alles bekannt und du bist auch nicht der einzige, den so was nervt. Das ändert nur nichts daran, dass die Daten, die du als Aktualisierung bei BMW erwirbst, von HERE stammen. Wenn man auf der Web-Site 'Here we go' nachschaut, ist dort die A49 auch noch weiterhin gesperrt.

    Bleibt wirklich die Frage, wieso sie dir bei der Navigation dann als befahrbar angezeigt wird.


    Keine Ahnung, kann ja auch ein Fehler in der Software oder eine Inkompatibilität mit den Daten sein. Das Navi hat mich am Kasseler Westkreuz von der A44 auf die A49 geführt und dann war der nächste Hinweis "abfahren in 79km". Das wäre die Entfernung bis zum Ohmtal-Dreieck, wobei die letzten 30 km eben erst ab Ende 2024 befahrbar sind.

    Das ist zweifellos ärgerlich, aber vermutlich dem Navigationssystem im Fahrzeug selbst nicht anzulasten. Zu klären wäre natürlich, wieso die A49 dem System bereits als freigegeben bekannt ist. Da wäre HERE als Provider für die Navigationsdaten gefragt.

    Das sehe ich anders, ich habe die Kartenupdates ja nicht bei HERE sondern bei BMW gekauft.


    Ich verwende RTTI und dynamische Zielführung, um mit möglichst wenig Problemen anzukommen. Ich bin mit der Qualität der Routenführung insgesamt nicht so zufrieden. Wie auch schon in Beiträgen ein paar Seiten vorher erwähnt, werden gerne Landstraßen dritter Ordnung ausgewählt (hatte letztens auf einer solchen Straße ein landwirtschaftliches Gespann mit 25 km/h vor mir, was ich wegen der schmalen Straße nicht überholen konnte), Vollsperrungen sind häufig unbekannt und die "schnellste Route" führt auch mal kilometerweit durch Tempo 30-Zonen.

    Hatte gestern wieder mal eine grandiose Fehlleistung des Navigationssystems (OS7, Daten LIVE 2024-3): Auf der Strecke von Paderborn nach Frankfurt/Main war das Navi der Ansicht, die A49 wäre bereits durchgehend befahrbar... Nachdem ich die Autobahn gezwungenermaßen bei Schwalmstadt verlassen musste, folgten ständige Neuberechnungen der Route - Navi war vollkommen unbrauchbar bis ich wieder auf der A5 war.

    Hallo zusammen,


    ich fahre jetzt seit ein paar Wochen die SC7 in 225/40 ZR19 und 255/35 ZR19 mit Speed-Index (Y). Leider harmoniert der Reifen nicht so wirklich mit dem M340i Limo und KW V3 Leveling-Fahrwerk. Der Geradeauslauf ist gerade bei hohen Geschwindigkeiten sehr nervös, außerdem merke ich bei schneller Fahrweise öfter Regeleingriffe vom DSC. Beide Probleme hatte ich mit den Goodyear Eagle F1 Asym. 3 (Runflat) nicht.


    Ich habe schon verschiedene Reifendrücke beim SC7 ausprobiert, hat leider keine Abhilfe geschaffen. Ich bin jetzt am Überlegen, auf die Michelin PS4S in 19" zu wechseln.

    Das war mir schon klar, das die BE erlischt, wenn ich keine VMAX drinnen habe und das nicht eintrage, gefühlt erlischt ja eh bei jeder Änderung die irgendwie eingetragen werden muss die BE, sollte man dem nicht nachkommen..


    Aber dann hat sich das geklärt dein Beitrag weiter oben klang nämlich so als wäre eine Leistungssteigerung plus eine höhere VMAX gemäß Gerichtsurteil gar niemals eintragbar bzw. legal, das war auch der Grund warum ich so spezielle nachgefragt hatte.. aber dann ists ja easy wie immer Gutachten und fertig ists.


    Sorry, wenn ich das etwas missverständlich geschrieben habe, mit entsprechendem Gutachten geht ja fast alles. Mir ging es darum, dass eine Erhöhung der Vmax eben keine Nebensächlichkeit ist , nach dem Motto "...läuft halt etwas schneller, ist aber nix geändert...".


    Problematisch kann es werden, wenn nach einem Unfall von offizieller Seite ein Gutachter eingeschaltet wird. Im Rahmen der noch möglichen Feststellung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wird da gelegentlich auch die DME überprüft.

    Mit anderen Worten wenn ich jetzt eine Leistungssteigerung auf sagen wir mal 480- 500 PS durchführen lasse (die gibt es ja auch mit TÜV und somit zulässig) dann gibt es keine Möglichkeit zu sagen, hay mein Tuner würde mir die Begrenzung hochsetzen, sodass ich max. 320 km/h fahren kann.


    Oder muss ich dann einfach umfangreiche Modifikationen vornehmen (Bremse verstärken etc. etc.) um das eintragen zu lassen ?

    Es gibt ja auch komplett Umbauten von Fahrzeugen ala. Brabus die entsprechend eine höhere Leistung und VMAX im Schein haben, daher kann es ja eigentlich nicht sein, das pauschal dein erster aufgeführter Punkt so korrekt ist


    Es gibt zwei Möglichkeiten, die höhere Vmax zu legalisieren:


    • Es gibt ein Teilegutachten nach §19.3 StVZO für die Veränderung, dann reicht eine einfache TÜV-Prüfung und das Ganze wird eingetragen.
    • Es gibt ein technische Prüfung nach §19.2 StVZO. Dann kann eine Einzelbetriebserlaubnis für das Fz. erteilt werden.

    Die Tuningfirmen haben meist entsprechende Gutachten, dann kann das auch eingetragen werden.


    Also wenn ich beispielsweise einen DME-Unlock mache, die Vmax-Begrenzung entferne und das nicht eintragen lasse, ist die BE futsch.