Gerne.
Bzgl. Fehlermeldungen brauchst dir keine Sorgen machen ... du hast nach dem Gebrauchtwagenkauf 2 Jahre Gebrauchtwagengewährleistung. Diese werden sie dir auf 1 Jahr kürzen wollen, was rechtlich auch möglich ist.
ALLE Mängel beim Verkauf eines KFZs müssen vom Händler (seit noch nicht allzulanger Zeit) gesetzlich im Kaufvertrag einzeln aufgeführt werden.
Nach dem Kauf lässt du den Wagen bei DEINER Werkstatt am besten gleich 1-2 Tage später komplett durchchecken, mit der Info, dass der Wagen absofort bei ihnen gewartet etc. wird.
Sollten diese etwas finden was nicht im Kaufvertrag aufgeführt ist und einen Mangel darstellt, muss der Verkäufer dies nachbessern oder entsprechend den Preis der Mängelreparatur dir erstatten. Nachbesserungsfrist für den Verkäufer ist 2 Wochen.
Kfz-Rechtschutz ist immer von Vorteil ... aber bei eindeutigen Mängel auch nicht wirklich nötig, da bleibst halt auf deinen 200€ Anwaltserstberatungskosten notfalls sitzen.
Kleiner Tipp: Zustand Lack & Scheinwerfergläßer bei Sonnenschein anschauen, Zustand Frontscheibe bei tiefstehender Sonne anschauen, Lenkrad rundum prüfen bzgl. Falten und Kratzer, Bremsenverschleiß prüfen, Probefahrt machen ob Auto ruhig läuft (kein Scheppern oder Pfeifen).
Bzgl. Fehlermeldungen brauchst nur Bimmerlink, nicht Bimmercode. Allerdings wird das Auto im Fehlerspeicher auch Fehler oder Infos von der Vergangenheit haben, wenn man da keine Ahnung hat, kann das Verunsichern, obwohl es das nicht muss.
VG
Christoph