Ich korrigiere mal. Seit dem 01.01.2022 beträgt die Gewährleistung immer 12 Monate. Du bist somit noch darin. Gilt auch für Gebrauchte Waren und kann nicht verkürzt werden. Der Verkaufende Händler muss dir eine neue Batterie auf seine Kosten einbauen u d die Kosten erstatten. Leider nutzen viele Händler die Unwissenheit aus. Den würde ich auf die Füsse treten.
Beiträge von TheBeast
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Hast du zufällig Gestiksteuerung? Bei mir lag es daran, seitdem ich die Gestiksteuerung deaktiviert habe bleibt das Radio aus beim öffnen.
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Kannst du bei Leebmannanhand deiner Vin raussuchen. Bei meinen wäre das die Nr.: 61317950756
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TheBeast wie war das bei dir?
Ich meine BMW wollte es nicht nachrüsten.
Genau, laut BMW kann man die Werkseitige Standheizung nicht nachrüsten. Der Grund liegt daran das die Verkabelung direkt im Hauptkabelbaum bei 3ern die Werkseitig eine Standheizung haben, integriert ist, diese Verkabelung fehlt bei all den Fahrzeugen die keine Standheizung haben.
Nach meiner Recherche ließe sich diese Verkabelung erstellen und nachrüsten. Aber man muss noch den Tankgeber hinten, vorne Rechts die ZAB, die Zentralelektronik hinten Rechts, die Zuleitungen, die Verkabelung samt Steckern etc. , die Standheizung selbst, die Kühlerleitungen, Elektronische Wasserpumpe für Standheizung und zum Schluss die Programmierung hierzu einbauen/vornehmen. Im Prinzip wäre es machbar aber da ich keine Infos mehr bekommen habe ob die Programmierung (als Werkseitige Standheizung) für sich so als Nachrüstung durchführbar ist, hab ich das Projekt bei mir auf Eis gelegt.
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Nabend, ich habe den Termin mangels anmeldungen Storniert.
Für nächstes Jahr im Mai werden wir jedoch wieder ein Treffen am Loherhof planen und rechtzeitig bekannt geben.
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Würde ich jetzt nicht auf defekte Komponenten hindeuten, sondern eher als Beweis sehen das ein Wechselintervall von 30000km zu lang ist. Das würde das obige Ergebniss für mich erklären. Ich denke das eine Ölanalyse mit einem Öl was bei 15000km gewechselt wird deutlich besser aussieht aber schon im Bereich zu erneuern liegt.
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Für mich ist es auch verständlich, dass BMW den Garantieanspruch unter diesen Vorraussetzungen ablehnt. Allerdings hatte ich vom Vertragshändler die mündliche Zusicherung und habe keinen Auftrag auf eigene Kosten eingewillgt.
Fraglich ob man es dem Verkäufer rechtlich aufs Auge drücken kann, er hat das Auto im Kaufvertrag (wegen Schaden/Nachlackierungen) nicht als unfallfrei angegeben, weiß aber angeblich trotzdem nichts vom Unfallschaden. Das muss ich mit dem Anwalt klären, ob es hier eine Möglichkeit gibt was rauszufinden und wie man das überhaupt nachweisen kann, ob er es wusste.
Da bist du fein raus. Seit dem 01.01.2022 gilt das neue Gewährleistungsrecht. Der Freie Händler hat hier das Nachsehen. Vom Gesetz aus wird nun ausgegangen das wie hier bei einem Gebrauchten Fahrzeug die Beschaffenheit wie ab Werk einwandfrei vorhanden. jegliche Abweichung davon sowie Ausschluss der 2 Jährigen Gewährleistung muss jeweils als Vorvertragliche Information wie ein anschließender Kaufvertrag mit dem potenziellen Käufer besprochen und auch Schriftlich festgehalten und Unterschrieben werden, allein im Kaufvertrag reicht nicht mehr aus.
Dem Entgegen steht natürlich ob du vorab dem Freien Händler wo du das Auto gekauft hast die von dir benannten Mängel zuvor mitgeteilt hast, denn er hat letztendlich ein Anspruch auf Mängelbeseitigung. Letztendlich kann nur noch ein Anwalt hier schauen ob es einen Weg gibt, wie du das Fahrzeug aufgrund der nun bekannten umständen zurückgeben könntest und der Freie Händler für die Kosten aufkommen muss.
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Nein der Serviceberater sprach da tatsächlich von Garantie, er erwähnte auch das BMW selbst bis zu 5 Jahren alten Fahrzeugen sehr Genehmigungsfreudig sind, sofern die Wartungshistorie sehr gut aussieht und sich wie ein Roten Faden durchzieht. Der Defekte Linke Aussenspiegel wurde zwischenzeitlich auf Kulanz von BMW genehmigt und über Kulanz erneuert.
Wichtig ist ja die Information hieraus damit der User sich ein Bild machen kann. Natürlich fehlen von Ihm noch wichtige Details, was für ein Fahrzeug, welcher Motor und Ausstattung, wie alt ist das Fahrzeug, wieviele Kilometer, stimmt die Wartungshistorie, welcher Defekt lag vor etc.
Ich kann mir vorstellen das da irgendetwas nicht passt, das BMW München im Nachgang ablehnt oder die Kommunikation zwischen dem Serviceberater und dem Kunden nicht sauber verlaufen ist. Normal macht eine BMW Werkstatt es so nicht, das der Kunde nachher mit einer Rechnung konfrontiert ist, wo es vorab anders Kommuniziert wurde.
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Ich habe bei mir die Erfahrung mit meiner BMW Werkstatt gemacht, das der Serviceberater einen evtl. defekt am Fahrzeug zuvor mit mir als Fahrzeugbesitzer in Augenschein nimmt, danach ein Termin zur Reparatur mit mir vereinbart, und in der zwischenzeit bereits nach der Inaugenscheinnahme bei BMW der Serviceberater eine Garantienanfrage vorab einnreicht. Meist ist diese Genehmigung zur Garantiereparatur vor dem eigentlichen Reparaturtermin von BMW positiv erfolgt. Die Absprache ist dann so, falls diese nicht genehmigt wird das der Serviceberater mich dann vorher informiert. Soweit kam es bei mir aber bisher nicht, da mein Fahrzeug noch innerhalb der Dreijährigen Neuwagengarantie war.
Bei meinen Sohn war etwas anders (Fahrzeug war zu dem Zeitpunkt schon 4,5 Jahre alt und hatte 95000km gelaufen und zuddem über einen Dritthändler gekauft), als sein Sperrdifferential probleme machte, dort wurde im System eine Vorabanfrage getätigt, diese sprang am PC beim Serviceberater sofort auf Grün und 100% (Kostenübernahme der Garantie) und erst bei dem darauffolgenden Termin zur Diagnostik zur Schadensanalyse (was überhaupt alles erneuert werden muss) gab es dann die gesicherte Garantieübernahme durch BMW. In einem dann folgenden neuen Termin wurde die Garantiereparatur dann durchgeführt. Hier war die vollständige Servicehistorie der ausschlaggebende Punkt, Fahrzeug war Scheckheftgepflegt bei BMW und im Anschluss auch ein weiteres SI Paket gekauft.
Das hängt zum einem davon ab wie das Fahrzeug gewartet wurde und ob die Intervalle überzogen waren. Ich weiß von meinen Serviceberater das diese bei ersichtlicher durchgehenden Wartung ein direktes Go von BMW München bekommen. Wenn ein Intervall bis 9,5% überschritten wurde, dürfen die auch noch selber entscheiden (haben ein bestimmtes Bugdet) und ab 9,9% oder nicht vollständigen Wartungshistorien müssen diese eine Anfrage bei BMW München tätigen, was viel Papierkram bedeutet. Und letztendlich hängt es auch vom Gegenseitigen Vertrauen und der Chemie zwischen dem Fahrzeugbesitzer und Serviceberater ab. Wenn ich die Axt im Wald dort aufschlage kann man sich das natürlich abschminken.
Entweder ist da seitens deiner BMW Werkstatt was schiefgelaufen oder irgendwas stimmt in deiner Servicehistorie nicht das die Garantie abgelehnt wurde. Ich würde es vor Ort mit der BMW Werkstatt in einem Gespräch klären.
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Was gilt den nun? Service Inklusiver bis das Fahrzeug 5 Jahre alt ist und oder 100000km voll hat oder ab der nächsten Wartung weitere 5 Jahre und oder weitere 100000km ab dem Zeitpunkt?
Irgendwie verwirrend. Mein Servicepaket ist nun nahezu aufgebraucht und gilt bis 100000km. Ab dem nächsten Service so die Aussage meines Serviceberaters kann ich dann wieder ein neues Servicepaket buchen, z.b. 3 Jahre /40000km für 986,00 Euro, worin dann auch die kommende große Wartung und die danach folgende kleine Wartung und dazwischen der Bremsflüssigkeitswechsel inklusive wäre.