Beiträge von TheBeast

    Sofern der Kauf in Deutschland bei einem Händler getätigt wurde, muss dieser nach neuer Gesetzeslage 24 Monate Gewährleistung geben. Vertraglich kann dieser aber die Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen auf 12 Monate reduzieren. Kürzere Zeiträume oder ausschluss der Gewährleistung bedeuten Automatisch 24 Monate Gewährleistung.


    Hierzu muss dies aber im Vertrag mit bestimmten Textpassagen ausformuliert sein. Die Beweislastumkehr bleibt jedoch bei 12 Monaten ab Unterschrift des Vertrages. Insofern muss ein Anwalt eh daran und schn vom Vertrag her die Situation her bewerten. Evtl. ist der Vertrag schon Fehlerhaft und in Kombination mit der Vorgehensweise des Händlers dann sogar ein durchschlagendes Argument seine Ansprüche durchzusetzen.


    Sofern ein Händler für sich auf die Reparaturversicherung sich beruft und seine Gewährleistung Quasi damit gegenüber dem Endkunden abbügelt, hat sogar das Pech das die Beweislastumkehr und der Eintritt der Gewährleistung bei einem Schaden vom Zeitlauf zum Vorteil des Endkunden wegen Täuschung nicht zu laufen beginnt.


    Als Kunde muss man im Zeitraum der Beweislastumkehr nichts nachweisen oder Aktiv mitwirken. Es reicht aus den Mangel grob zu benennen. In 99% der Fälle kann kein Händler in der Beweislastumkehr nichts beweisen und muss die Kosten voll übernehmen. Dabei ist es unerheblich ob man das Auto 600km entfernt gekauft hat. Der Händler muss das Fahrzeug auf seine Kosten holen und bringen oder der Kunde kann ein Kostenvorschuss für die Anlieferung fordern.


    Bedingung ist jedoch das man den Schsden beim Gewährleistenden Händler meldet und keine andere Werkstatt vorab sich daran beliebt. Nur der Gewährleistung Händler kann (Schriftlich bestätigen lassen) die Reparatur in einer anderen Werkstatt beauftragen.


    Dies schreibe ich als Privatperson und stellt keine Rechtliche Beratung dar sondern soll informativ für Endkunden sein.

    Sehe ich nicht so.... habe auch alles geordert, weil ich nicht kratzen möchte und es schön ist, in ein warmen Wagen zu steigen.

    Dafür habe ich auf die AHK verzichtet... beides gab es nicht in Kombination zu bestellen, entweder oder.... und da ist mir die Standheizung wichtiger, da die bestimmt öfter genutzt wird, als der Haken :D

    Also eine Ahk hat der G20 von uns auch trotz Standheizung

    Die ganze Diskussion würde es doch nicht geben, würde man nicht das berühmte Wort „Vollausstattung“ ins Spiel bringen und anschließend jedes fehlende Extra mit „hab ich nie benutzt“ relativieren.

    Für den Preis ist der Wagen mehr als Super und der Besitzer kann sich über einen schönen Wagen freuen.

    Nunja, man kann sich natürlich ins kleinste Detail darüber streiten, aber er hat nahezu alles, dann korrigieren ich es zu nahezu Vollausstattung ^^

    Hab ihn von ein Zwischenhändler, den ich zuvor angefragt/beauftragt habe. Dieser hat ihn aber ein Tag zuvor von ein Bmw Händler aus München geholt, hab ich selber gesehen und gegengecheckt. Stimmt der Tacho war bereits so Codiert. Aber ich bin ihn heute Probegefahren, hab ihn ausgiebig geprüft und über Bmw selbst noch auf die Historie hin gecheckt.


    Was man derzeit an Gebrauchtwagen auf den Freien Markt vorfindet ist jenseits von gut und Böse. Der hier war wie immer ein Diamant unter vielen. Preis/Leistung stimmt und für 31000 Euro kann man nicht meckern.


    MichaelNRW können wir gerne machen.