Federn/Felgen und Reifen sind aber zwei paar Schuhe.
Bei Federn/Felgen muss die Traglast inclusive AHK freigegeben sein.
Bei Reifen gibt es ja die RICHTLINIE 92/23/EWG DES RATES
vom 31. März 1992
über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage
steht unter:
3.7 Sonderfälle
3.7.3. Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden,
kann die maximale Tragfähigkeit des Reifens aufgrund der auf die
Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 %
überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens
100 km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2 bar
erhöht wird.
Damit darf die Traglast von Reifen auch geringer sein