Beiträge von Strolli

    Nur um mal wieder sachlich zu werden.

    Mich hat die Fragestellung nach als 4er-Eigner dem Curved Display auch interessiert.

    Habe mal in der Suchfunktion "Curved Display" eingegeben und für den 4er keine Antwort gefunden.

    Hallo Jose,

    Danke für die Information. Ich habe mal in meiner BA nachgeschaut - da ist dieser Absatz nicht vorhanden.

    Aber zwischenzeitlich bin ich bei Bimmer-Code im Expertenmodus fündig geworden und habe die ärgerliche Funktion dauerhaft beseitigt.

    Grüße

    Thomas

    Über die Sinnhaftigkeit mancher Posts:


    Überblick der Fahrassistenzsysteme, die ab dem 06. Juli 22 pflichtmäßig installiert sein müssen.

    Der Text der neuen EU-Verordnung liest sich natürlicherweise etwas sperrig. “Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern.” Gemeint sind im Klartext die neuen Sicherheitsfeatures, die in neu entwickelten Fahrzeugen ab dem 06. Juli 2022 installiert sein müssen, um das Fahrzeug anmelden zu können. Das mit für den Käufer natürlich mit einem entsprechenden Aufpreis verbunden, viele der zwingend notwendigen Systeme sind technisch äußerst aufwendig.

    Nachfolgend erhalten Sie einen praktischen Überblick aller Systeme, die in der neuen EU-Verordnung festgeschrieben sind. Dazu zählen:

    • Notbremsassistent
    • Notfall-Spurhalteassistent
    • Geschwindigkeitsassistent
    • Notbremslicht
    • Unfalldatenspeicher, auch als “ereignisbezogene Datenaufzeichnung (Black-Box)” bekannt
    • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
    • Rückfahrassistent
    • Reifendrucküberwachung
    • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

    Ich nehme daher an, dass im Zuge dieser Umsetzung der Richtlinien einige Dinge, die man vor diesem Zeitpunkt deaktivieren konnte


    nunmehr ausgeschlossen werden sollen.

    Trotzdem vielen Dank für die konstruktiven Hinweise

    Hallo und sei froh, dass dein Herstellungsjahr (mir eigentlich unbekannt ^^ ) nicht betroffen ist.

    Ich meine, so ab 05/22 wurden neue EU-Richtlinien eingeführt. Die sind restriktiver!

    Morgen, am Sonntag, werde ich mal ein einer ruhigen Minute nochmals an die Sache herangehen, und mit Bimmer-Code und Bimmer-Link

    versuchen, ob da was zu machen ist.

    Vielleicht hilft ja der Hinweis von MichaelNRW.

    Danke für die Rückmeldung.

    Das ist genau der Grund für meine Nachfrage.

    In den Einstellungen ist beim "Lenkeingriff" ein Kontrollkästchen bei bem man den Haken entfernen kann.

    Aber beim nächsten Start ist alles wieder wie vorher. Das müsste man doch irgendwie wegcodieren können.

    dns: Du schreibst "Der sollte mittlerweile permanent entfernbar sein."

    Ist bei mir aber leider nicht der Fall

    Mein G26er Bauj. 05/22 hat die lästige Eigenschaft, jedes mal wenn ich an den Straßenrand fahre, eine unangenehme Lenkbewegung zu machen.


    Bei Fahrten z. B. in Baustellenbereichen ist das sehr unangenehm. Ich habe festgestellt, dass man dies nach dem Starten durch einen Druck auf den grünen Knopf am Armaturenbrett kurzfristig deaktivieren kann


    Beim nächsten Start ist die Funktion aber wieder eingeschaltet. Kann man dies z.B. mit Bimmer codieren?


    Gibt es evtl. ein Softwareupdate um die Funktion dauerhaft abzuschalten?


    Grüße