Steht genau drinnen
Du darfst nur Serienräder fahren, wenn du magst kann ich nachher mal ein Bild von der ABE machen.
Danke, ist nicht nötig. Ich habe diese hier.
Da steht aber drin, dass nach § 22 Abs. 1 StVZO die Abnahme von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchführen zu lassen ist. In den Fällen des Satzes 3 ist durch die abnehmende Stelle nach Satz 4 auf dem Nachweis (§ 19 Absatz 4 Satz 1) darüber der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau unter Angabe des Fahrzeugherstellers und -typs sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer zu bestätigen.
Laut ABE wird eine Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur unter Beachtung der unter Anlage 4 aufgeführten Auflagen nicht für erforderlich gehalten.
Dann bleibt aber immer noch die Pflicht zur Vorführung und Bestätigung des einwandfreien Einbaus (§ 19 Absatz 4 Satz 1). Also einfach die ABE ins Handschuhfach zu legen, reicht nach meinem Verständnis dann eben nicht aus.
Aber: Wir entfernen uns hier meilenweit von den Anforderungen an den KFKA-Thread.