Brooklyn Grau ist doch auch ein Metallic und Nardograu dürfte ein Uni-Lack sein, oder?
Korrekt
Brooklyn Grau ist doch auch ein Metallic und Nardograu dürfte ein Uni-Lack sein, oder?
Korrekt
Leider ist bei mir keiner direkt in der Nähe aber in der BMW Welt steht wohl ein M4 CSL in der Farbe - den schau ich mir bei Gelegenheit mal an!
Auf dem X3 kannst du auch suchen, kam mit dem LCI beim G01/G02 als neue Farbe und wurde seitdem erweitert
Hast vielleicht eher ne Chance einen X3 zu finden als einen 4er, da es mehr X3 als 4er gibt. Wobei vielleicht die 4er eher auf das BG stehen als die X3´ler
Ähem bin kein Jurist aber mal drüber gelesen:
Direkt in dem Abschnitt:
„dies gilt nicht für Verträge über die Lieferung zusammengehörig verkaufter Sachen sowie für Versicherungsverträge;“
Siehste.. 4 Augen sehen immer mehr als 2
Gar nicht gesehen.. wobei ich glaube die haben jetzt nicht die schlechtesten Juristen.
Wird schon alles seine Richtigkeit haben.. für uns ist es blöd weil keiner weiß wie es nach den 2 Jahren weiter geht.. gibt es eine Lösung seitens BMW für die Kunden, müssen sie etwas zahlen, müssen sie es nicht.. alles Sachen die nicht klar kommuniziert werden
Naja regelmäßig hast du schon.. du nutzt Dienste damit Spotify läuft, RTTI wird auch ständig aktualisiert, wenn du den Dienst abrufst, rufst du die Daten die bereitgestellt werden ja irgendwie ab... dennoch nicht ganz zu durchschauen das ganze.
Leider fehlt mir hier die Kommunikation wie genau der Ablauf sein wird.
Keine Info, nichts. Das könnte man schon besser machen, damit der Kunde informiert ist.
Bin gespannt, wann es dazu eine Info gibt.
Rechtlich völlig falsch.
hoch spannend.. bin auf die Erläuterung gespannt. Hast du Jura studiert?
Das ganze ist auf das "Gesetz für faire Verbraucherverträge" bezogen.
Überlange Verträge gehören der Vergangenheit an. Seit dem 01.03 tritt die Regelung in Kraft und gilt nicht für bereits abgeschlossene (Altverträge).
Diese behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Der Kunde soll lt. Gesetz die Möglichkeit haben andere Marktchancen zu nutzen, da er freier in seiner Entscheidung ist.
Des Weiteren gibt es keine langen Vertragslaufzeiten mit unangemessener Kündigungsfrist bei stillschweigender Verlängerung.
Der Vertrag darf sich nur noch stillschweigend verlängern, wenn der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat versehen ist.
Digitale Verträge:
"..bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat.."
"..länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags.."
"..unwirksam"
Quellen: https://www.gesetze-im-interne…JNR001950896BJNG031200360 - letzter Zugriff 10.06.2022
https://www.bundesregierung.de…brauchervertraege-1829172 - letzter Zugriff: 10.06.22
Könnt ihr mir sagen wie lange man auf einen 340 Touring i oder d warten muss wenn man ihn nächste Woche bestellt?
Gibt es Ausstattungsvarianten die Lieferung bekanntermaßen verzögern? Danke euch!!
Vermutlich wirst du in eine September-/ Oktoberproduktion rutschen und wenn alles glatt läuft im Oktober wahrscheinlich deinen Wagen bereits abholen können.
Leider kann in der aktuellen Lage niemand sicher sagen, wann du dein Auto wirklich abholen kannst. Zu viele Faktoren die einen Einfluss auf das Geschehen haben.
Über SA´s die die Lieferung aktuell verzögern ist mir nichts bekannt.. der M340x genießt hier wohl einen etwas besseren Status, da dort u. a. auch DAP und PAP möglich sind.
Mir fällt auf, dass die ConnectedDrive Services nur noch 2 Jahre inklusive sind in der Preisliste.
Das war mir in der letzten Preisliste noch nicht aufgefallen, steht aber auch so schon drin.
Das ist leider korrekt und nicht auf den Mist von BMW gewachsen.. sondern des Verbraucherschutzes.
Gemäß der neuen Gesetzesverordnung dürfen Kunden nicht mehr allzulang an einen Vertrag gebunden sein.
Aufgrund dieser Änderung wurde das ganze von 36 auf 24 Monate angepasst. - kurzfassung
hmmm - auf der Auftragsbestätigung von BMW steht es drauf.
wie kommt es da zu einer Differenz?
Hat CJ#22 schon kurz erklärt.
Eigentlich kann man sich auf das Ordering-System verlassen, denn das ist das aktuell gültige.
Die AB kann ja schon Wochen alt sein... oder?
Alles anzeigenDank SaMari_M340 weiß ich jetzt auch, dass folgende Sonderausstattung entfällt:
- Entfall Touchfunktionalität auf BMW Controller (zwar schade aber zu verkraften)
- Entfall Beifahrer Lehnenbreitenverstellung/Lordosenstütze (was interessiert mich der Beifahrer
)
Bedeutet für mich folglich, dass ich den "Handy-Key" nutzen kann oder nicht?
Auch die Einschränkung bzgl. Carplay ist somit direkt ab Werk erledigt und muss nicht beim Händler durch ein Update behoben werden.
und was bedeutet die Sonderausstatttung "S08WG - Steuerung NFC"? Ich kann damit irgendwie nix anfangen.
Jetzt muss ich mal kurz nachhaken..
SA: 08WG betrifft dich doch gar nicht.
Dieser SA-Code steht nicht in deiner Liste drin - somit alles ganz entspannt
Steuerung NFC haben in der Vergangenheit Leute bekommen, die kein Wireless Charging konnten, aber mit der NFC Karte z. B. den Digital-Key Zugang einrichten konnten.