Entschuldigt bitte wenn das Thema schon bis zur Unendlichkeit durchgekaut wurde, aber bisher drehte es sich immer um G20 und G21. Es geht um die Anhängelast bei Traglastindex 92. Diese ist ja 630KG pro Rad. Soweit okay.
Es hat 510KG Zuladung, Stützlast von 75KG und eine Achslast von 1225KG.
Nach meinem Verständnis wären das 1225KG + 75KG, ergo nicht erlaubt.
Ist der 750KG nach wie vor erlaubt oder nach was richtet sich das?
Ich habe in zwei Jahren einmal einen leeren Anhänger gebremst mit 1250KG gezogen,
daher ist mir das Ergebnis relativ egal.
Aber die rechtliche Seite möchte ich schon wissen.
Danke
Edit: Oder ist das mehr auf Fahrradträger bezogen da die ja mit dem gesamten Gewicht auf der Kupplung sitzen? In dem Fall wäre mir das ganz recht, denn sowas werde ich in naher Zukunft und auch jetzt nicht besitzen.
Edit1: 92/23/EWG Anh. IV, Punkt 3.7.3 (Reifen)
"Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die max. Tragfähigkeit des Reifens auf Grund der auf die Anhängekupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15% überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2bar erhöht wird."
Und ab jetzt blicke ich gar nicht mehr durch.