Danke für die ausführliche Ausführung und die Zeitreise zurück in die Berufsschule (positiv gemeint!!)
Auf einmal kommt bei mir Fahrt auf.
Ich habe ganz förmlich eine Frist zur Lieferung formuliert und die in den AGB enthaltenen Fristen + den Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens von 5% des Fahrzeugpreises genannt.
Zusätzlich habe ich auf Anraten meines Verkäufers (guter Mann! Ist als Ersatz für den lahmen Kollegen eingesprungen) bei der BMW AG gemeldet und dort den Fall geschildert.
Fragt nicht wie aber auf einmal waren die Fehlteile verfügbar und man plant die Montage für Montag, die Zulassung für Mittwoch... Es bleibt spannend