Beiträge von Piwi87

    Bitte bedenken, dass im Regelfall ein externer Anbieter entsprechenden Content pflegt und Umsetzungen auch ganz gerne mal nicht den Erwartungen des Auftraggebers entspricht. Erwarten würde ich aber zumindest, dass es auf Seiten des Auftraggebers jemanden mit technischem Hintergrundwissen gibt, der/die die zur Verfügung gestellten Inhalte nicht nur auf formale sondern auch auf inhaltliche Richtigkeit prüft, damit nicht falsche Erwartungshaltungen geschürt werden.

    Da hast du Recht.
    Ein großes Problem ist dabei nicht unbedingt, dass die Texte Inhaltlich nicht stimmen.
    Oft wird richtiger Content dem falschen Fahrzeug oder der falschen Ausstattung zugeordnet.
    Das mit der Heckscheibe ist der Text, der beim G31 steht.
    Man müsste den Textbaustein mit dem Textbaustein fürs automatische Laderaumrollo verknüpfen.
    Dann stimmt es wieder. Das hat der 5er, der 3er aber nicht.


    Verstehe ich immer noch nicht, warum man sich dazu entschieden hat, es wegzulassen. Steuergerät ist eh das gleiche.

    kann man das Licht im Ablagefach/Ladenschluss abschalten? Wenn ich dort das Handy lade und die Klappe offen habe, spiegelt das Licht des Fachs im Handy Display ( besonders nachts!)

    Du kannst es nur ganz rausbauen.
    Das LED wird mit dem Öffnungsmechanismus der Klappe geschaltet.
    Die Idee ist, dass das Handy während des Ladens nicht mehr sichtbar ist und komplett darin bei geschlossenem Deckel verschwindet. Dass das technisch nicht ganz glücklich ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Ähm, verstehe ich nicht. Ist das USB-PD? Da würde es dann ja auch ein Profil mit 12V 3A geben statt 5V 3A.

    nein, ist (derzeit) kein PD.
    Aktuell ist der Unterschied, dass die Versorgung nicht aus der Headunit kommt, sondern direkt vom Bordnetz gestützt ist. Das war bei den alten Modell anders.
    Dort waren die USBs in der Headunit aufgelegt und konnten nur 1 bis 1,5 A treiben, zumindest Im Single-Betrieb.


    Ich könnte mir aber vorstellen, dass im 7er bald PD kommen könnte, vielleicht mit der fondorientierten Ausstattung.

    Das bedeutet aber im Umkehrschluß, durch die Verzögerung der Auslieferung durch die Produktionsstillegung wegen Covid-19 kann dazu führen das die Auslieferung mehr als 4 Monate nach dem Abschluß des Kaufvertrag erfolgt und somit alles was im Vertrag steht zur Geltung kommen kann.

    Nein, das wäre eine verzögerte Benachteiligung.
    In deinem KV steht ein Liefertermin, auch wenn er unverbindlich ist. Das ist der vereinbarte Liefertermin. Auf den wirkt die Klausel, nicht auf den tatsächlichen Übergabetermin.


    Liegt dieser mehr als vier Monate in der Zukunft zum Vertragabschluss gilt die Preisänderungsklausel.
    Liegt er darunter, gilt die Klausel nicht.


    Und da BMW München in der Regel 12 - 14 Wochen hat, wird es bei vielen nicht zutreffen.
    Das gilt natürlich nur für private Käufer.


    Gewerbliche Kunden oder Institutionen werden immer mit dem höheren Betrag belastet.
    Darüber kann der Händler es auch querfinanzieren.

    Meinst du mit "sollte", dass es so ist oder dass es Sinn machen würde?
    Kannst du oder sonst jemand bestätigen, dass beim 320d ein Wasser-Ölkühler verbaut ist? Mache mir mangels Öltemperaturanzeige beim Warmfahren Gedanken ab wann ich auf den Pin drücken kann und eine direkte Korrelation der Temperaturen Wasser-Öl würde beruhigen ;)

    Wenn du den Modellcode deines Wagens nennst, dann befragen wir den Teilekatalog.
    :)

    Hallo zusammen,


    ich habe meinen 330e kurz vor der Preislistenänderung bestellt. Denkt ihr es würden sich nun Änderung an meiner Serienausstattung ergeben oder sogar eine Änderung am Endpreis oder wird so etwas meist automatisch umgesetzt ?


    Vielen Dank im Voraus,
    Marcel

    Serienausstattungen werden in der Regel mit verändert. Der Preis darf sich nicht ändern, dein Kaufvertrag hat einen Preis, und der gilt.


    Wenn sich jedoch die Typzulassung ändert, wird in der Regel der Kaufvertrag vom Händler gekündigt, weil das Modell nicht mehr lieferbar ist. Dann bekommst du einen neuen Vertrag mindestens aber eine geänderte Auftragsbestätigung. Dabei sollte der Preis dann gleich bleiben und der Händler es auf seine Kappe nehmen, da er sonst Gefahr läuft auf deinem Wagen sitzen zu bleiben, wenn du zurücktrittst.