Die Geräuschgrenzwerte sind kategorisiert, demnach muss der 550i nicht zwangsläufig anders eingeordnet sein. Zumal er mehr wiegt, und das Verhältnis aus Gewicht und Leistung zählt.
Ist aber auch hinfällig, da der m340i, wie bereits gesagt, mit seinen 68 dB Fahrgeräusch sowieso nicht an der gesetzlichen Grenze liegt.
Was steht denn beim 550i als Fahrgeräusch drin?
VG
Fahrgeräusch 71DB, Standgeräusch 100