Beiträge von Hoinzi

    Das ist nett von Dir, aber ich bin Jurist, die rechtlichen Gegebenheiten sind mir schon klar. Hier geht es aber nicht darum, Teile einzubauen, die technisch nicht zum Auto passen, sondern darum, dass BMW hier Klauseln verwendet, die mich unangemessen benachteiligen und daher unwirksam sind. Es widerspricht den Grundsätzen des freien Marktes, dass BMW mich verpflichten will, Produkte nur bei BMW zu kaufen, und mir ansonsten vertraglich oder gar gesetzlich zustehende Leistungen zu verweigern.


    Das ist schon mal in die Hose gegangen, als die Autohersteller versucht haben, Garantieleistungen zu verweigern, wenn die Wartungen in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden. Inzwischen ist es ja bekannt, dass Garantieleistungen nicht verweigert werden dürfen, wenn die Wartungen in einer freien Werkstatt nach Herstellervorgaben durchgeführt wurden. Ähnlich sehe ich das hier. Die Rad-Reifen-Kombi ist zulässig (weil ABE) und technisch unbedenklich, weil garantiert gleicher Abrollumfang auf allen vier Rädern.


    Dein Beispiel mit dem Akku ist m.E. nicht ganz zutreffend, ich baue ja keinen anderen Turbo ein und beschwere mich dann, wenn BMW den anschließenden Motorschaden nicht bezahlen will, sondern es geht um Reifen, die zulässig und technisch schlicht unbedenklich sind.


    Um bei Deiner Bohrmaschine zu bleiben: Würdest Du es akzeptieren, wenn Du für deine Bosch Bohrmaschine Metabo-Bohrer kaufst und im Schadensfalle Bosch sagt, "Sorry, keine Bosch-Bohrer, keine Leistungen!"? ;)

    Ich lease und der Wagen ist mit der aktualisierten Auftragsbestätigung teurer geworden. Auf Rückfrage mit meinem Verkäufer hieß es, dass der Leasingvertrag nicht teurer würde. Er habe wohl ein Schreiben von der BMW Bank bekommen, dass die Leasing-Bank die Teuerung nicht auf die Kundenverträge aufschlägt - das kann er mir aber nicht weiterleiten.

    Das war bei mir auch so. Meiner ist durch die Änderungen ein paar hundert € teurer geworden, und mein Verkäufer meinte gleich, bis zu einer gewissen Grenze ändert sich an der Leasingrate dann nichts.

    Ganz ehrlich, da würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Da es in einem Verfahren dann mit Sicherheit einen Gutachter gäbe, müsste BMW schon sehr dezidiert darlegen, warum sie Leistungen verweigern. Immerhin wäre die verbaute Rad-Reifen-Kombi ja nach der ABE zulässig und sogar eintragungsfrei. Damit ist die Nutzung dieser Reifen nichts, was BMW mir verbieten dürfte. Und damit fällt auch ein Ausschluss von Mängelbeseitigungsansprüche meiner Meinung nach flach.


    Ich hoffe ja, dass es dazu nicht kommt, weil Schäden am VTG bei mir wohl nicht zu erwarten sind, ich fahre ja im Sommer die Werksbereifung und im Winter gleiche Reifengröße rundum, da sollte ja nichts passieren. Aber akzeptieren würde eine solche Auffassung von BMW trotzdem nicht. Wie gesagt, bei abweichender Mischbereifung würde ich das noch einsehen, aber nicht in meinem Beispiel mit vier gleichen Reifen rundum.

    Beachten sollte man, dass Lithium-Ionen Akkus um Größenordnungen schneller altern, wenn man sie immer ganz voll lädt und vollständig entlädt. Die Empfehlung lautet, den Akku immer im Bereich 20%-80% zu halten.

    Das ist ja das, was man immer so hört (und was ja wohl auch richtig ist).


    Daher jetzt mal eine Frage an die, die es wissen: Kann man das eigentlich beim E-Auto in irgendeiner Art und Weise "einstellen", dass man sagt, man möchte nur bis 80 % laden? Oder muss man dann selbst gucken und zu gegebener Zeit den Stecker selbst ziehen?

    Das mögen die so schreiben. Wenn die sich bei einer 235/40 R 18 Bereifung (im Winter) rundrum gegenüber einer freigegebenen 225/45 R 18 Bereifung auf den Standpunkt stellen, man hätte damit das VTG beschädigt, dann bin ich auf die technische Begründung dafür gespannt. Die Tatsache alleine, dass eine Bereifung von BMW nicht freigegeben ist, bedeutet ja noch lange nicht, dass die einfach so sämtliche Gewährleistungsansprüche abweisen können.


    Es gibt ja bei beiden Reifenformaten keinerlei Unterschiede im Abrollumfang zwischen vorne und hinten, die das VTG belasten könnten. Bei einer Mischbereifung ist das ja etwas anderes, da leuchtet mir die Argumentation von BMW durchaus ein, da kann es schnell deutliche Unterschiede im Abrollumfang geben, sogar bei den eingetragenen Größen, da ja jedes Reifenfabrikat da unterschiedlich ausfällt und so trotz an sich passendem Reifenformat (225 vorne, 255 hinten) sich zwischen den Marken deutliche Unterschiede im Abrollumfang vorne und hinten ergeben können. Aber eben nicht, wenn ich rundherum die gleiche Reifengröße fahre. Da ist der Unterschied im Abrollumfang schlicht null, völlig egal, welche Reifenmarke und welches Reifenformat. Und da würde mich interessieren, ob sich BMW auch auf diesen Standpunkt stellt.


    Bei den Bremsen sind wir uns ja eh einig, wie da unterschiedliche Reifen irgendeinen Schaden an den Bremsscheiben verursachen können sollen, erschließt sich einem nicht.

    2019 hat man noch über EURO 7 Norm diskutiert und wie du schon sagst es gab kaum Auswahl.

    Die gibt es aber auch jetzt nicht, denn welches Elektroauto gibt es als Limousine oder Coupé ? EQS, e-Tron GT, i4

    Alles neu und noch dazu überteuert.

    Wo siehst Du den i4 als überteuert? Der kostet ähnlich viel wie ein vergleichbar ausgestatteter 3er oder 4er Gran Coupe auch, bekommt so wie ich das sehe, zumindest eine zeitlang sogar noch noch eine Förderung und bietet vergleichbare Platzverhältnisse.


    Man muss ihn halt nur bekommen, das ist wahrscheinlich das größere Problem.


    Ich mag auch keine SUV und habe müsste einigen Aufwand treiben, um an meinem Stellplatz laden zu können. Deswegen habe ich diesesmal noch einen Benziner genommen, auch weil ich noch mal einen geilen 6-Zylinder fahren wollte, solange es sowas bezahlbar überhaupt noch gibt, aber beim nächsten Mal werde ich schon genau überlegen, ob es nicht ein E-Mobil wird. Vom Fahrprofil her ist das für mich überhaupt kein Problem, mit Strom zu fahren.

    Das kann ich bei Mischbereifung noch nachvollziehen, weil sich natürlich das Verhältnis der Drehzahlen ändert, wenn ich vorne die alte Reifengröße lasse, hinten aber eine andere aufziehe.


    Aber in meinem Fall, statt 225er rundrum 235er macht letztlich für der VTG keinerlei Unterschied, da sich alle vier Räder in beiden Fällen immer gleich schnell drehen. Wie also sollte man hier einen technischen Fehler durch ein Reifenformat, das zwar im Gutachten der Felge steht, aber nicht im CoC, begründen können?

    Was sind denn "schlechte" Reifen? Normalerweise sind andere Reifen auch rund. Und ob ich für den Winter die von BMW vorgesehenen 225er rundum fahre oder die von mit bevorzugten 235er rundrum, macht für das Verteilergetriebe doch überhaupt keinen Unterschied.


    Auf die technische Begründung dafür wäre ich gespannt...