Das ist nett von Dir, aber ich bin Jurist, die rechtlichen Gegebenheiten sind mir schon klar. Hier geht es aber nicht darum, Teile einzubauen, die technisch nicht zum Auto passen, sondern darum, dass BMW hier Klauseln verwendet, die mich unangemessen benachteiligen und daher unwirksam sind. Es widerspricht den Grundsätzen des freien Marktes, dass BMW mich verpflichten will, Produkte nur bei BMW zu kaufen, und mir ansonsten vertraglich oder gar gesetzlich zustehende Leistungen zu verweigern.
Das ist schon mal in die Hose gegangen, als die Autohersteller versucht haben, Garantieleistungen zu verweigern, wenn die Wartungen in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden. Inzwischen ist es ja bekannt, dass Garantieleistungen nicht verweigert werden dürfen, wenn die Wartungen in einer freien Werkstatt nach Herstellervorgaben durchgeführt wurden. Ähnlich sehe ich das hier. Die Rad-Reifen-Kombi ist zulässig (weil ABE) und technisch unbedenklich, weil garantiert gleicher Abrollumfang auf allen vier Rädern.
Dein Beispiel mit dem Akku ist m.E. nicht ganz zutreffend, ich baue ja keinen anderen Turbo ein und beschwere mich dann, wenn BMW den anschließenden Motorschaden nicht bezahlen will, sondern es geht um Reifen, die zulässig und technisch schlicht unbedenklich sind.
Um bei Deiner Bohrmaschine zu bleiben: Würdest Du es akzeptieren, wenn Du für deine Bosch Bohrmaschine Metabo-Bohrer kaufst und im Schadensfalle Bosch sagt, "Sorry, keine Bosch-Bohrer, keine Leistungen!"?