Bei mir ist die Helligkeit auch eher so wie beim BMW-Fahrer. Mehr als bestenfalls Schemen erkennt man darin nicht. Wenn es wirklich dunkel ist, halte ich meine hintere Kamera für weitgehend unbrauchbar.
Beiträge von Hoinzi
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Kann der Kunde eine Entschädigung, in welcher Form auch immer, fordern, wenn ein bezahlter Dienst zeitweise nicht angeboten wird?
Vielleicht würde das BMW etwas "helfen", das Tempo zu erhöhen.
Eine Entschädigung setzt einen Schaden voraus. Den nachzuweisen, weil man für ein paar Tage kein Kartenupdate herunterladen konnte, halte ich für schwierig. Ist ja nicht so, dass man nicht trotzdem navigieren könnte.
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Welche Technik hatten Renault und Skoda für den Rückfahrscheinwerfer?
Lampe oder LED? Das macht in der Ausleuchtung einen Unterschied.
Der Superb hatte bei meinem Modell noch einfache Glühlampe.
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Naja, es ist eine Kamera und es ist dunkel. Was soll man da auch anders erwarten? Klar könnten sie bessere Hardware verbauen. Es ist immer eine Frage der Kosten und des Nutzens. Wie viele Kunden wären bereit mehr Geld für eine bessere Kamera auszugeben? Ich sehe das nicht so eng, denn es gibt ja noch die PDC und den gesunden Menschenverstand des Fahrers. Wenn es unübersichtlich und dunkel ist, kann man auch mal aussteigen und nachsehen. ??♂️
Naja, mit der Begründung kann ich mir Kamera, PDC und all dem Kram sparen und gleich aussteigen...
Tatsache bleibt aber, dass die Kamera in meinem vorherigen "Billig"-Skoda das deutlich besser konnte.
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Bei meiner Kamera scheint das uneinheitlich zu sein. Wenn ich abends rückwärts von meinem Büroparkplatz fahre, kann mal ganz gut sehen, mal eher wenig. Die äußeren Umstände sind immer die gleichen.
Aber generell ist die Kamera nicht besonders lichtstark...
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Nein, für das Tempolimit ist das zulässige Gesamtgewicht des Zuges bestimmend, und bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,7 t für den Anhänger ist natürlich ganz klar, dass das Gespann mit einem 3er vorne dran deutlich über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht erreicht. Dafür ist Klasse BE oder B96 erforderlich, und damit gilt Tempo 80.
Es kommt in diesem Zusammenhang nicht auf das tatsächliche Gewicht des Gespanns an.
Auf dieser Regierungsseite ist es eindeutiger als beim ÖAMTC:
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Mit dem Anhänger über Tempo 100 in Ö? Mutig, mit dem Anhänger gilt in Ö Tempo 80. Die 100 km/h Zulassung in D ist in Ö bedeutungslos...
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Nur mit Wireless Charging. Sonst fehlt die Antennenanbindung.
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Ich habe Ende März bestellt, und eine Abholung in der Welt war ohne weiteres buchbar. Ich habe auch nicht gehört, dass es danach nicht buchbar gewesen sein soll...
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Bei manchen Modellen des 4er scheinen standardmaßig die adaptiven Dämpfer verbaut zu sein, die aber nur mit fester Kennlinie arbeiten. Man kann dann über den CD-Store die Funktion adaptive Dämpfer kaufen, dann bekommt man mehrere Kennlinien zur Auswahl.
Beim 3er geht das aber nicht, da ist die passende Hardware nicht verbaut.
So zumindest war mal irgendwo die Aussage.