Dann würde ich mir den Fahrzeugbrief, der übrigens schon seit vielen Jahren Zulassungsbescheinigung Teil II heißt, mal genauer ansehen. Da steht nämlich ein kleiner Satz drauf: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."
Das bedeutet, der Besitz des ZB Teil II besagt über die Eigentümerstellung zunächst einmal gar nichts, sondern weist nur den Halter aus.
Ich hatte bei der Zulassung meines Autos auch die ZB II mit meinem Namen drauf in der Hand, deswegen bin ich trotzdem nicht Eigentümer des Fahrzeugs geworden.
Man sieht, die Sache ist deutlich komplizierter.
Ich bin aber ganz offen, privat würde ich auch nicht leasen.