Man muss hier klar unterscheiden zwischen Garantie und Sachmängelhaftung. Letztere ist nach zwei Jahren weg, spielt hier also keine Rolle mehr. Wir bewegen uns also im Bereich der Herstellergarantie, in dem der Hersteller die Bedingungen ziemlich frei festlegen kann.
Ich gehe davon aus (ich habe es nicht nachgelesen), dass in den Bedingungen irgendwo drinstehen wird, dass bei Eingriffen in die Fahrzeugelektronik Ansprüche erlöschen. Wenn dem so wäre, müsste ich ggf. nachweisen, dass meine Eingriffe für den Schaden nicht ursächlich waren. Diesen Nachweis werde ich mit vertretbaren Mitteln nicht führen können, schon weil ja kaum beweisbar ist, was ich gemacht habe oder eben auch nicht. Bei einer Codierung mit Bimmercode dürfte das noch relativ einfach sein, weil es wohl keine Codierung gibt, die dieses Ventil beschädigen kann. Wenn aber eine Tuningbox verbaut war, sieht das natürlich anders aus.
Die Hersteller gehen immer rigider gegen Codierungen vor, weil immer mehr Features im Auto wie bei Tesla immer verbaut sind und nur freigeschaltet werden müssen. Die Hersteller haben natürlich kein Interesse daran, dass sich die Leute Ausstattungen, die die teuer verkaufen wollen, günstig selbst codieren. Deswegen ist jedes Mittel, das zu unterbinden recht. Und dazu gehören auch Aussagen wie hier, dass jede Codierung zum Erlöschen der Ansprüche führe. Ich glaube, im Streitfall wird BMW es sich nicht so einfach machen können, eine geänderte Ambientebeleuchtung sorgt unter keinen Umständen für einen Motorschaden. Problem aber auch hier? Wie will man beweisen, dass man nicht im Steuergerät herumgepfuscht hat...
@I-Bay wusste man beim BMW von der Box?
Mich würde ja interessieren, warum das erst jetzt aufkommt. Dass da was gemacht wurde, müssen die doch ggf. schon viel länger gewusst haben.