Beiträge von Hoinzi

    E: Nur weil es mir gerade aufgefallen ist da ich mich um die Zulassung den G20 hier in Österreich kümmern muss - in den COC Papieren steht bei „Höchster Nennleistung“ Elektromotor: 2,2kW - sollten es aber hier nicht 9kW sein, oder verstehe ich etwas falsch??

    Nein, es sind 8 kW Spitzenleistung und 2,2 kW Dauerleistung. Und nur die Dauerleistung ist für die Papiere relevant.


    Ich hab noch nie geleast oder finanziert sondern immer gekauft und den alten in Zahlung gegeben bzw. selber verkauft, unterm Strich bin ich damit immer besser gefahren als beim Leasen (und da spielt es übrigens keine Rolle ob privat oder geschäftlich wie bei mir als Selbständiger).

    Als Selbständiger verkauft? An wen? Geht ja nur an andere Unternehmen, sonst hast Du ein Jahr (nach einer Entscheidung des EuGH an sich sogar zwei Jahre) die Sachmängelhaftung am Bein. Das Risiko würde ich für mich nie eingehen wollen.


    Und gewerbliche Ankäufer wissen das genau und drücken den Preis entsprechend. Und an privat verkaufen und "vergessen" zu erwähnen, dass das Fahrzeug über oder für das eigene Unternehmen gekauft wurde ist halt auch suboptimal.

    Wer ist denn dann der Eigentümer? Ich habe alle Scheine und im Kreditvertrag ist nicht mal erwähnt, dass es sich um eine Fahrzeugfinanzierung handelt, geschweige denn dass das Fahrzeug als Sicherung drin steht. Ich würde mal behaupten wollen, dass das mein Fahrzeug ist.

    Wenn die finanzierende Bank keine Sicherungsübereignung verlangt hat, wirst Du der Eigentümer sein. Mir ging es nur darum, dass sich das weder aus der Eintragung in der ZB II noch aus dem Besitz der ZB II so einfach herleiten lässt. Es spricht in der Regel viel dafür, dass der Inhaber der ZB II auch der Eigentümer des Fahrzeugs ist, aber eine Garantie ist das nicht. Gibt ja diese schönen Fälle mit den geklauten Fahrzeugbriefen zu den Unfall R8, die man günstig kaufen konnte. Da haben die Käufer auch ein Auto gekauft, dass dem Verkäufer gar nicht gehörte. Deswegen sollte man da beim Autokauf von privat sehr vorsichtig sein, jedenfalls bei hochpreisigen Fahrzeugen.

    Die Gewährleistung bei BMW beträgt 3 Jahre, wir befinden uns im Bereich der Gewährleistung. Der Rest ist ident mit dem was ich schrieb.

    Nein, sind wir nicht. Die Gewährleistung aka Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches geregeltes Recht, dass im Falle eines Autos z.B. nur zwei Jahre lang läuft. Das kann ein Hersteller auch nicht verlängern. BMW hat nur seine Werksgarantie so ausgestaltet, wie die es die gesetzliche Sachmängelhaftung auch ist, sogar unter Verzicht auf die Beweislastumkehr, aber rechtlich ist es trotzdem eine Garantie und keine Gewährleistung.

    Und auch bei Kauf hat man einen Wertverlust. Ist ja nicht so, dass man das Auto nach drei Jahren zum gleichen Preis verkauft bekommt.


    Leasing kann da teurer sein, muss aber nicht, da kommt es immer auf das konkrete Angebot an. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich mit meinem Auto bei Kauf nicht günstiger gefahren wäre. Noch dazu hätte ich in meinem konkreten Fall auch noch die Sachmängelhaftung bei einem Verkauf am Bein, schon deswegen wäre ein Kauf für mich nicht in Betracht gekommen.

    Man muss hier klar unterscheiden zwischen Garantie und Sachmängelhaftung. Letztere ist nach zwei Jahren weg, spielt hier also keine Rolle mehr. Wir bewegen uns also im Bereich der Herstellergarantie, in dem der Hersteller die Bedingungen ziemlich frei festlegen kann.


    Ich gehe davon aus (ich habe es nicht nachgelesen), dass in den Bedingungen irgendwo drinstehen wird, dass bei Eingriffen in die Fahrzeugelektronik Ansprüche erlöschen. Wenn dem so wäre, müsste ich ggf. nachweisen, dass meine Eingriffe für den Schaden nicht ursächlich waren. Diesen Nachweis werde ich mit vertretbaren Mitteln nicht führen können, schon weil ja kaum beweisbar ist, was ich gemacht habe oder eben auch nicht. Bei einer Codierung mit Bimmercode dürfte das noch relativ einfach sein, weil es wohl keine Codierung gibt, die dieses Ventil beschädigen kann. Wenn aber eine Tuningbox verbaut war, sieht das natürlich anders aus.


    Die Hersteller gehen immer rigider gegen Codierungen vor, weil immer mehr Features im Auto wie bei Tesla immer verbaut sind und nur freigeschaltet werden müssen. Die Hersteller haben natürlich kein Interesse daran, dass sich die Leute Ausstattungen, die die teuer verkaufen wollen, günstig selbst codieren. Deswegen ist jedes Mittel, das zu unterbinden recht. Und dazu gehören auch Aussagen wie hier, dass jede Codierung zum Erlöschen der Ansprüche führe. Ich glaube, im Streitfall wird BMW es sich nicht so einfach machen können, eine geänderte Ambientebeleuchtung sorgt unter keinen Umständen für einen Motorschaden. Problem aber auch hier? Wie will man beweisen, dass man nicht im Steuergerät herumgepfuscht hat...


    @I-Bay wusste man beim BMW von der Box?


    Mich würde ja interessieren, warum das erst jetzt aufkommt. Dass da was gemacht wurde, müssen die doch ggf. schon viel länger gewusst haben.