Beiträge von Helena meine Teuerste

    Tag Miteinander,


    ich will mich nicht an Eurer "Fachtagung" beteiligen, bin auf der Suche nach Felgen, die mir passen, habe mit Ispiri FFP1, Motech MW3 und original M1000 in 20 Zoll welche gefunden, die ich nehmen würde und stelle mir nun Fragen...


    ...ich las auf 150 Seiten mehrfach M Felgen passen nicht auf dem GXX - nicht ein bisschen pauschal? M1000er, davon 4 mal die vordere, was soll da anstehen am Stossdämpfer? Möglicherweise stehen die vorderen zu weit über die Kotflügelkante, aber innen??? Hat das schon mal jemand an einem G22 tatsächlich versucht? Gibts hier einen G82 Fahrer, der M1000 drauf hat, bei dem ich das mal mit einer seiner Felgen an meinem G22 versuchen darf?


    Die "Engländer" haben keine ABE und nach Aussage von z.B. Motech (Ispiri steht noch aus) auch keine Unterlagen zu Festigkeit-, Bruch-, Biegeverhalten usw., also nichts...

    ...seltsamerweise finde ich unter Assia.ch eine Firma, die mir offensichtlich für die Felge XYZ meiner Wahl ein "Schweizer" Gutachten macht - kann das seriös sein? Hat hier schon mal jemand mit denen gesprochen, bzw. versucht, mit solch einem Gutachten in Deutschland was eingetragen zu bekommen?


    Grüße Euch

    Tag Miteinander,


    über Geschmack lässt sich bekanntermaßen nicht streiten, jedem das seine...


    ...ich hab ja bereits 20er, aber mir würden die MOTECH MW3 noch besser gefallen.


    Die Felgen werden in Italien gefertigt (gehen wir einfach mal davon aus, dass die Qualität passt, dann können wir den Teil der Unterhaltung hier weglassen) und vor allem in England bzw. aus England und wohl auch aus Lettland angeboten - natürlich ohne Nummern, ABE, Teilegutachten usw.


    Also bei uns nicht erlaubt. ;(


    Frage: hat jemand schon mal "solche" Felgen, wie auch immer und wo auch immer eingetragen bekommen? Kennt jemand eine gesetzliche Regelung oder Vorgabe, einen Gesetzestext, in den ich mich einlesen könnte, wenn es um Felgen ohne ABE geht?


    Grüße Euch

    Bei dir alles so easy.

    Willst zu mir arbeiten kommen? ;)

    Ne ne, mach Du mal Deins, so leb ich in der Hoffnung, irgendwann doch noch legal mit den gelben Dingern zum zu fahren.


    Und trotzdem: das ist doch ein Witz, das die Module integraler Bestandteil des Scheinwerfers sind, müsste doch ein VORTEIL für Leute wie Dich sein, schließlich änderst Du ja eben nicht den Scheinwerfer, nicht die Art des Leuchtmittels, sondern nur die Farbe, während die Nightbreaker schlicht eine andere Art der Lichtherstellung bedeuten (und wenn ich an mein Wohnmobil denke, mit Streulicht einhergehen, dass ich mich frage, wie es je zu einer Zulassung kam...


    ...bleib dran würde ich Dir zurufen!

    Es gibt mindestens 2 Wege die Teile legal zu machen.

    Und die sind beide arschteuer. Bringen beide Kopfschmerzen und Papierkrieg.

    Hä, Du änderst doch mit den Elementen letztlich nur die Farbe, der Scheinwerfer als solches ist doch schon geprüft, müsste doch eigentlich die von Dir oben beschriebene Prüfung reichen bzw. in Anlehnung an die CSL Leuchten müsste das doch ein Spaziergang sein...

    ...oh man, denk ich an Deutschland in der Nacht...

    Gut, Deckel drauf auf meine Frage, dann fühle ich mich auch hier bestätigt, noch nicht mal die CSL Scheinwerfer kaufen Variante ist zulässig.


    Dann bleibt für Zulässigkeit nur die ABE Variante.

    Es ist ja für die Teile nun ein Gutachten angestrebt, wenn es dafür ein Gutachten gibt ist es zweifelsohne legal..


    Vorher ist es sicher nicht legal, denn streng genommen wird an der Beleuchtungsanlage des Fahrzeugs eine Änderung durchgeführt durch ein Teil eines Drittherstellers, was weder ein Gutachten besitzt, noch wird das Fahrzeug nach Einbau einer Abnahme unterzogen. Bei den CSL Modellen wurde ja sogar die Lichtfarbe extra in Zusammenarbeit mit dem KBA gemessen und angepasst und auch entsprechend abgenommen bzw. homologiert. Einfach nur ein Teil mit selber Funktion an ein anderes Fahrzeug verbauen ist was ganz anderes.


    Zweifelsfrei lässt sich erst sagen es ist legal, wenn wie gesagt das Gutachten was der Hersteller ja machen möchte, vorliegt.

    Danke für Deine Ausführungen - dann seh ich das auch nicht anders. Der Alex soll gerne hier ein "GO" geben, wenn eine ABE oder ähnliches vorliegt.


    Trotzdem: gehen wir eine Frage weiter. Was ist, wenn ich die originalen CSL Leuchten kaufe, alles BMW, kein Drittanbieter. Diese Scheinwerfer sind doch dann zwar geprüft und abgenommen, aber, und das war wahrscheinlich meine eigentliche Frage, doch auch nicht mit einem G22 oder "normalen" G80 etc. Also ist die Frage, wird ein Scheinwerfer als Bauteil geprüft (so meine ich es mal in einer ECE Beschreibung bzw. Gesetzestext gelesen zu haben) oder im Verbund mit dem entsprechenden Fahrzeug.

    Tag Miteinander,


    ich bin noch im Zweifel, ob das nun sein muss, bzw. ich machs wohl abhängig von...

    Zunächst nochmal eine Frage an die "Rechtsexperten" - ist das nun erlaubt oder nicht? Nicht die Frage, ob es richtig geschaltet ist (das ist es ja offensichtlich), sondern die Frage, ob, obwohl der Scheinwerfer vom CSL baugleich und zugelassen ist, mein G22 oder auch Eure 80er oder 82er nicht doch eine "irgendwie andere" Zulassung haben als der CSL.


    Was meint bzw. wisst Ihr? Ganz zum Schluss, wegen mir vor einem Richter, legal oder nicht? In beiden Fällen würde mich die Erklärung dazu interessieren.


    Grüße Euch