Beiträge von Matthias

    Hier mal ein Auszug vom ADAC




    So kommt der Sägezahn auf den Reifen
    Reifen sind auf gute Nass- und Aquaplaning-Eigenschaften ausgelegt, damit sie ein Höchstmaß an Sicherheit bieten. Vor allem breitere Hochgeschwindigkeitsreifen besitzen eine offene Profilgestaltung und einen hohen Profil-Negativanteil (wenige hochstehende Profilblöcke) im Reifenschulterbereich, um möglichst viel Wasser aufzunehmen und abzuleiten.
    Beim Fahren kommt es an den Profilstollenblöcken aber zu hohen Schlupfbewegungen, die unter Umständen zu einem sägezahnförmigen (stufenförmigen) Verschleißbild führen können – hauptsächlich an den Reifen der nicht angetriebenen Achse. Die Folge: Verminderte Laufruhe und ein schlechteres Geräuschverhalten.


    Der Sägezahn: Was kann man dagegen tun?
    Vorbeugen kann man dem Sägezahnverschleiß durch korrekte Einstellung und Überwachung des Luftdrucks sowie durch frühzeitiges (ca. 5000 bis 8000 km) seitengleiches Wechseln der Räder von vorn nach hinten. Empfehlungen der Fahrzeughersteller findet man dazu meist in der Fahrzeug-Bedienungsanleitung. Hat sich der Sägezahn jedoch schon zu stark ausgebildet, hilft gegen dieses Problem – wenigstens bei Reifen ohne so genannte Laufrichtungsbindung – allenfalls noch ein diagonaler Tausch der Räder.

    Gerade bei RFT-Reifen musst du genau die Vorgaben beachten. Bei falschem Reifendruck kommt es hier schnell zu Sägezahnbildung. Hatte ich vor Jahren auch mal. Wenn ich neue Reifen benötige, werden es keine RFT sein.


    Habe ich irgendwelche Möglichkeiten denen eine Frist zu setzen?

    Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
    Der Vertragshändler bei dem du den Wagen gekauft hast darf drei mal reparieren bzw. nachbessern. Sollte dann der gleiche Mangel weiter bestehen hast du die Möglichkeit auf
    A) weitere Versuche zur Reparatur
    B) Kaufpreisminderung
    C) Wandlung


    Bei Elektronikproblemen wird das aber nach meiner Meinung schwierig. Hier kann der Händler immer ein anderes Bauteil verantwortlich machen und dann geht das ganze wieder von vorne los, immer drei Versuche, dann entscheidest du.


    BMW hat keine Lagerhaltung. Ein Bauteil aus der Produktion zu nehmen funktioniert nicht.
    Ich würde den Händler die drei Versuche mit Fristsetzung von zwei Monaten gewähren und dann den Vorschlag machen, er soll aus einem Ausstellungswagen das Bauteil entnehmen. Wenn er nicht will, würde ich auf die Rücknahme pochen und einen neuen Wagen bei einem anderen Händler besorgen.
    Für solche Wege benötigst du aber eine Rechtschutzversicherung ;)