Entscheidend wird sein, wie der Kaufvertag vor Gericht gewertet wird. Da wohl leider keine Auskunft über die Unfallfreiheit bzw. Hinweis zu einem Unfall eingetragen wurde, kann es vor Gericht ausgehen wie das "Hornberger Schießen". Ich rate jedem bei Gebrauchtwagenkauf darauf zu achten, dass ein entsprechender Hinweis in den Vertrag kommt.
In dem aktuellen Fall würde ich, wie bereits geschrieben, auf einen versteckten Sachmangel setzen, ob das zum Ziel führt ist fraglich.
Der "Hinterhofhändler" kann argumentieren, dass der Wagen im Vergleich viel günstiger war und im Vertrag keine Unfallfreiheit garantiert wurde. Wenn G20_330i_Burble durch den Vorbesitzer entsprechende Unterlagen beschaffen kann ist das hilfreich, schön wäre, dass in den Unterlagen ein direkter Zusammenhang zum Verkäufer ermittelt werden kann. Aber so wie es beschrieben wurde klappt dies nicht.
Bei meinem aktuellen Rechtsstreit gegen einen Waschanlagenbetreiber habe ich sogar den Sachverständigen auf meiner Seite aber wer Recht hat bekommt nicht immer Recht.....
im Zweifel kann eine außergerichtliche Einigung in Form eine Teilrückerstattung des Kaufpreises weitere Gerichtsrisiken vermeiden. Dazu würde ich einen neutralen KFZ-Sachverständigen damit beauftragen das Fahrzeug zu bewerten ob die Reparatur vernünftig erfolgt ist und was der Wagen noch an Wert besitzt. Dieser Wert, abzüglich der Sachverständigenkosten muß dann dem Kaufpreis gegenüber gestellt werden, das Delta zahlt der Verkäufer dann zurück. Aber bitte - alles schriftlich festhalten. Sollte es sich um einen "was isch letzte Praisch"-Händler handeln habe ich meine größten Bedenken. Diese Herr*innen sind extrem hartnäckig und uneinsichtig, dort würde ich im Leben kein Auto kaufen.
G20_330i_Burble ich drück dir jedenfalls fest die Daumen.