Ja, die Rechtsabbiegerproblematik, die bei LKWs stark diskutiert wird, trifft natürlich auch auf einen abgeblendeten rechten Außenspiegel zu, wenn ein Radfahrer ohne oder mit schlechtem Licht unterwegs ist.
Wer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, ob als Auto- oder Radfahrer, hat imho zumindest für sich selbst voll verantwortlich zu handeln. Insofern ist die Maßnahme, die Abblendfunktion für den rechten Außenspiegel aus dem o.g. Grund zu deaktivieren sachlich gesehen ein Unding. Leider führt das aber letztlich aber nur zu der Erkenntnis, dass Recht haben und Recht kriegen zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte sind. Ist ungefähr dasselbe wie zu erwarten, dass Radfahrer "rechts vor links" kennen und beachten oder auf der rechten Seite fahren.
Und ja, ich fahre selbst auch Rad.