@Ritzo69 Garantie ist eine freiwillige Leistung, die an Bedingungen geknüpft sein kann.
Gewährleistung - oder eher Sachmangelhaftung - ist etwas anderes.
In der Diskussion hier wird das mal wieder gern verwechselt oder gleichgesetzt.
Genau das ist der Punkt.
Was man bei der Gewährleistung auch bedenken muss, ist die Beweislastumkehr (nach 6 Monaten?).
Sollte es also Probleme mit dem Fahrwerk geben und es ist nicht der Originalzustand, hat BMW gute Karten. Garantie ist nicht verpflichtend und nach dem 6. Monat ist der Besitzer in der Beweispflicht.