Also für mein Verständnis besteht dann bei der HUK Versicherungsschutz, da die Nordschleife Touristenfahrten nicht auf "Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit" aus sind und ja auch die StVO gilt.
"Versicherungsschutz auf dem Nürburgring
Doch eine Touristenfahrt auf dem Nürburgring ist hiervon nach der ganz herrschenden Meinung nicht erfasst! Denn hier geht es nicht darum Höchstgeschwindigkeiten zu erzielen, schnelle Rundenzeiten zu fahren oder sich mit anderen Teilnehmern zu messen."