Beiträge von NrSieben

    Das mit dem Parklicht ist verpflichtend für Fahrzeuge über 2m Breite (soweit ich das von den Release Notes von 07/2020 in Erinnerung habe). Da der G2x unter 2m breit ist hat sich mit dem Parklicht nichts geändert. Bei mir geht jedenfalls das Parklicht immer noch - trotz Update auf 07/2020.54. Ev. wurde beim X5/6 was geändert.

    IMHO kann das mit den 2 Metern ohnehin nur ein Mißverständnis (seitens BMW?) sein, vielleicht kann ein zufällig anwesender Jurist (bin keiner) für Klarheit sorgen?


    Par. 17 StVO sagt jedenfalls, dass bei PKW sowie KfZ unter 3,5 t zul. Gesamtgew. innerhalb geschlossener Ortschaften einseitiges Parklicht ausreicht:

    (4) 1Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. 2Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. 3Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

    (Quelle: https://dejure.org/gesetze/StVO/17.html)


    Par. 51c StVZO legt die Anforderungen an die in Par. 17 StVO Abs. 4 Satz 2 genannten Parkleuchten fest:

    (1) Parkleuchten und Park-Warntafeln zeigen die seitliche Begrenzung eines geparkten Fahrzeugs an.
    (2) An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein:

    1. eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede Fahrzeugseite oder
    2. eine Begrenzungsleuchte und eine Schlussleuchte oder
    3. eine abnehmbare Parkleuchte für weißes Licht für die Vorderseite und eine abnehmbare Parkleuchte für rotes Licht für die Rückseite oder
    4. je eine Park-Warntafel für die Vorderseite und die Rückseite des Fahrzeugs oder Zuges mit je 100 mm breiten unter 45 Grad nach außen und unten verlaufenden roten und weißen Streifen.
    An Fahrzeugen, die nicht breiter als 2 000 mm und nicht länger als 6 000 mm sind, dürfen sowohl die Parkleuchten nach Nummer 1 einer jeden Fahrzeugseite als auch die nach Nummer 3 zu einem Gerät vereinigt sein.

    (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__51c.html)

    Die genannten Maximalmaße (2 Meter Breite und 6 Meter Länge) sind für unsere Fahrzeuge also völlig ohne Belang, da hier als Parkleuchten nach Nummer 2 eine Begrenzungsleuchte und eine Schlussleuchte dienen. (Und selbst für Parkleuchten nach Nummer 1 oder 3 bedeutet das nur, dass bei größeren Fahrzeugen die weiße nach vorn wirkende und die rote nach hinten wirkende Leuchte nicht in einem gemeinsamen, seitlich angebrachten, Gehäuse zusammengefasst werden dürfen.)

    Ich kann auch nur dazu raten , auch wenn ich ja Laserlicht habe ist ja nur das Fernlicht mit Laser, alles andere ist gleich.:thumbsup:

    Den Scheinwerfern mit erw. Umf. fehlt auch "Selective Beam", es gibt dann nur einen einen einfachen Fernlichtassistenten, der das Fernlicht ein- und ausschaltet - das allerdings zuverlässig und unauffällig. Zusammen mit Kurvenlicht und der Leuchtweitenanpassung sorgt das schon für eine ordentliche Ausleuchtung mit dem Gefühl, immer genug Licht zu haben.

    Meiner Meinung nach eine gute Wahl, besser als statisches LED-Licht.


    Wer allerdings auch an HUD oder Driving Assistant interessiert ist, sollte nachrechnen: evtl. lohnt sich das Innovationspaket mit dem darin enthaltenen Laserlicht.

    Zu der Frage welcher Hersteller denn angibt dass ein teuren "Super-Sprit" (falls damit 98 und nicht 100/102 gemeint war) für die angegebene Leistung benötigt wird: BMW ;). Zitat: "Angaben zu Leistung und Verbrauch beziehen sich auf den Betrieb mit ROZ-98-Kraftstoff". Kann auf der BMW Seite unter "Hinweise zu den Spezifikationen" gelesen werden.

    Habe hier eine Preisliste (Ausgabe 2, 01.07.2020), in der steht:

    "Angaben zur Leistung bei Benzinmotoren beziehen sich auf den Betrieb mit ROZ 98 Kraftstoff. Angaben zu Verbrauch beziehen sich auf den Betrieb mit Referenzkrafstoff gemäß VO (EU) 715/2007. Kraftstoffqualitäten bleifrei ROZ 91 und höher mit maximalem Ethanol-Anteil von 10 % (E10) sind zulässig. BMW empfiehlt die Verwendung von Superbenzin bleifrei ROZ 95."


    In meiner BDA zum 320i (gebaut 11/2020) dagegen:

    "Es können Kraftstoffe mit einem maximalen Ethanolanteil von 25 %, z.B. E10 oder E25, getankt werden.

    Der Motor ist klopfgeregelt. Daher können unterschiedliche Benzinqualitäten getankt werden.

    (...)

    Benzinqualität

    Der Motor ist ausgelegt auf Benzin gemäß DIN EN 228.

    Superbenzin mit ROZ 95.

    M Performance Modell:

    Super Plus mit ROZ 98.

    Dieses Benzin tanken, um die Nennwerte für Fahrleistungen und Verbrauch zu erreichen.

    Mindestqualität

    Benzin bleifrei mit ROZ 91."


    Da kann man wohl sagen, alle Klarheiten sind beseitigt...


    PS:

    Ich richte mich danach, was mein Auto sagt - im Tankdeckel steht:


    683D2B60-64B3-42D9-B55A-EF1547C8F321.jpeg

    Der Unterschied betrug zum Zeitpunkt der Bestellung (letztes Jahr August) 682,36 EUR Aufpreis für 4ML BMW Individual Interieurleisten Pianolack schwarz in Verbindung mit Modell Sport Line. :)

    "In echt" sollte der Unterschied sichtbar und fühlbar sein - Kunststoffoberfläche vs. Mehrschicht-Lackierung, auf den Smartphonebildern nicht so erkennbar. Allerdings machen auch die einfachen Kunststoffleisten keineswegs einen billigen Eindruck, ich bin mit der Wahl zufrieden.


    PS: Tante Edith meint noch, die Leisten wirken deutlich hochwertiger als die schwarzglänzenden Plastikteile im aktuellen CLA oder A-,B-Klasse.