Die Zeiger für Tank-und Kühlwassertemperatur finde ich besser als die LED-Balken des "Basic".
Ja, echte Zeiger wirken hochwertiger.
Die Zeiger für Tank-und Kühlwassertemperatur finde ich besser als die LED-Balken des "Basic".
Ja, echte Zeiger wirken hochwertiger.
Mir gefällt das aktuelle (derzeit wohl nicht erhältliche). Alles wichtige ist klar ablesbar, Mäusekino brauche ich nicht.
Letztlich war es wohl eine Vereinfachung, mit der Umstellung 07/2020 nur noch zwei statt vorher drei Varianten anzubieten.
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Anmerkung: die links erkennbare Reflexion ist auf dem Bild stark überbetont, "in echt" ist alles gut ablesbar.
also ich fand ihn auch richtig gruselig. Das vorherige Kombiinstrument was sie im Fünfer hatten war ja noch wenigstens hochwertig aber das jetzige war echt richtig hässlich.
Wobei man anmerken muss, dass das oben von Portimao verlinkte Basis-KI seit 07/2020 nicht mehr verbaut wird, stattdessen gibt eine neue Variante mit zwei analogen Black-Panel-Rundinstrumenten und einem Display (ca. 5") dazwischen.
+1, das soll so sein.
Es gibt Fahrzeuge, da reichen die einseitigen Leuchten nicht aus.
Welche Fahrzeuge wären das?
(Fahrzeuge über 2000 mm Breite und/oder 6000 mm Länge jedenfalls nicht generell, da reicht einseitig innerhalb der Ortschaft genauso wie kleineren Fahrzeugen - es müssen dann nur getrennte Leuchten vorne und hinten am Fahrzeug sein, während bei kleineren Fahrzeugen eine kombinierte Leuchteinheit an der Seite reichen würde.)
Eben.
Und weil das unabhängig von den Fahrzeugmaßen gilt, wäre es schlichtweg Unfug, das einseitige Parklicht mit dieser Begründung per Software-Update außer Funktion zu setzen.
Es ist zwar ein Streit um des Kaisers Bart, aber der sei uns Freitag abend beim Kaltgetränk gestattet...
Also: "nicht breiter als 2000 mm und nicht länger 6000 mm" besagt recht deutlich, dass keines der beiden Maße überschritten werden darf (andernfalls stünde dort "oder").
PS: ich hätte da noch eine nette Idee für ein zukünftiges Update: Kopplung des Lichtschalters ans Navi, Einschalten des einseitigen Parklichts nur noch möglich innerhalb geschlossener Ortschaften.
Quelle ist dein eigener Link
Das denke ich mir, jedoch ist diese Interpretation IMHO falsch.
Par. 51c StVZo sagt m.E. genau nichts darüber, ob das Parklicht einseitig oder an beiden Seiten zu leuchten hat. In Bezug auf die Fahrzeugmaße besagt er nur, dass Fahrzeuge, die nicht breiter als 2 Meter und nicht länger als 6 Meter sind, als Parkleuchten nicht zwingend vorn und hinten getrennte Leuchteinheiten brauchen, sondern diese pro Seite zusammengefasst werden können (k.A. ob BMW jemals so etwas verbaut hat - wenn, dann vor einigen Jahrzehnten... gemeint ist z.B. so etwas: https://www.nsu-autodienst.de/…rosserie/parkleuchte.html auf dem vorderen Kotflügel)
Ob diese nun auf beiden Seiten oder nur auf der Fahrbahnseite leuchten müssen, sagt Par. 17 StVO - dieser aber differenziert nicht nach Fahrzeugmaßen.
Die einseitige, fest montierte Parkleuchte ist zulässig, sofern das Fahrzeug nicht breiter als 2 Meter und länger als 6 Meter ist
Quelle?
Ich bleibe dabei, dass es sich um einen Irrtum/Missverständnis handelt(e).
Mit 11/2020.20 habe ich einseitiges Parklicht und in StVO und StVZO finde ich keinen Zusammenhang zwischen Fahrzeugbreite/-länge und der Zulässigkeit von einseitigem Parklicht.
Auf Spritmonitor sind mittlerweile 72 Autos der Modelle G20/G21 320d erfasst. Mit dem Ergebnis 6,86 l / 100 km im Durchschnitt. Ich denke das reicht für eine gewisse Aussagekraft.
Zweifelhaft, insbesondere ohne Berücksichtigung der Verteilung Limousine/Kombi, Schalter/Automatik, mit/ohne Allrad im Vergleich zum F30/F31.