Mein Beitrag aus dem Tuning-Bereich:
Das mit dem Leasing ist eh immer so eine Sache. Ich fühle mich schon schlecht, weil ich bei meinem jetzigen geleasten einige Dinge codiert und die Innenraumbeleuchtung getauscht habe - liegt alles in einer Box bereit zum Rückbau. Bei solchen Maßnahmen hätte ich da wesentlich größere Bedenken, schließlich gehört einem das Fahrzeug ja nicht. Möchte nicht wissen, was hier für Forderungen entstehen können, wenn sowas bei der Rückgabe rauskommt oder sogar zu Schäden am Leasing-Fahrzeug führt.
Hierzu:
Umfassende Veränderungen am Leasingfahrzeug, wozu klassisches Tuning (z.B. Chiptuning) ebenso zählt wie das Tieferlegen eines Wagens, sind in der Regel nicht gestattet. Auch wenn beispielsweise das Chiptuning vor der Rückgabe rückgängig gemacht werden kann, um den Originalzustand wiederherzustellen, so ist die Grundsubstanz des Autos doch verändert worden. Chiptuning beeinflusst nämlich Motor und Fahrwerk und erhöht die Belastung und Abnutzung. Selbst nach einem Rückbau ist die Abnutzung des Autos stärker als bei einem baugleichen Auto ohne Tuning. Der Restwert ist geringer und Sie müssen kräftig nachzahlen – wenn der Händler das Auto überhaupt zurücknimmt. Durch das Tuning erlischt außerdem die Herstellergarantie auf den Motor. Bei einem Schaden am Motor würde der Hersteller auf die Modifizierung verweisen und Sie müssten die Kosten selbst tragen.
Kann mir wie im Zitat geschrieben gut vorstellen, dass es hier in Einzelfällen zu hohen Nachzahlungen oder sogar Schadensersatzansprüchen kommen kann. Für mich wäre das nichts.
Ergänzung: https://autokaufrecht-frankfur…ug-nicht-vertragsgemaess/
In diesem Fall ging es um die zusätzliche Wertminderung durch Chiptuning am Leasing-Fahrzeug. In erster Instanz wurde gerichtlich ein Betrag von 25% des Restwertes zur Ausgleichszahlung festgelegt, in dem Fall 7140€. Der Leasing-Nehmer konnte dies im Berufungsverfahren auf ca. 1400€ reduzieren. Ob es das also wirklich wert ist bei einem Leasing-Fahrzeug?